Zu der aktuellen Korrespondenz
- (Kein) Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027, dieses Schreiben)
Ohne weiteren Kommentar:
Herzlichst
Anita
PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.
++ EwuS•wngi ++
(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)
#tapschweiz #agenda2010leaks #bgetweet http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26027
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (x___@insel.ch)
Inselspital – Insel Gruppe AG
X___
Freiburgstrasse 8
CH-3010 Bern, BE
Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 14. Februar 2017
Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999
Ihr Schreiben vom 30.01.2017, ZPV-Nr. 88888888 via Y____
Sehr geehrter X____
Als Obdachloser wurde ich in ihrem Spital vor kurzem notfallbehandelt. Die Gemeinde Bern müsste gemäss Prozessakte (b260XX) für diese Kosten aufkommen.
Es befremdet mich, dass ich trotz kantonalem, BEgr und EGMR Entscheid persönlich für diese Kosten jetzt plötzlich aufkommen soll?
Offenbar neu die Gemeinde Bern den Fall aus einer anderen und neuen Perspektive beurteilen möchte, dass damit geltendes Recht verletzt wird offenbar nicht zur Debatte steht.
Dieses beschriebene Vorgehen ist nicht nur illegal, damit werden die rechtskräftigen Urteile von der Gemeinde Bern und Ihren Helfershelfern in Folge ignoriert.
Die schriftliche Stellungnahme der Gemeinde Bern liegt mir mit Datum von heute nicht vor – ich aus diesem Grund Akteneinsicht beantrage, bzw. ich fordere Sie auf
a) diese erwähnten Unterlagen dem Patienten auszuhändigen und
b) dem Patienten im Bedarfsfall, sollte die Gemeinde Bern und Ihre Helfershelfer weiterhin die rechtskräftigen Urteile ignorieren wollen, eine neue Frist zu setzen, in der der Betriebene zu vorliegendem Sachverhalt Stellung beziehen kann.
Rechtliche Schritte vorbehalten bleiben.
Beweismittel
Chronologisch geordnete Akten abrufbar unter » tapschweiz.blogspot.ch
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/02/b26027.html (anonymisiert)
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.
Bern, 14. Februar 2017
Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99
Fritz Müller99
(Patient)
1 Exemplar
Kopie Rückzug Rechtsvorschlag vom 30.01.2017 (b26026)
Als Mailkopie an:
x___@insel.ch (persönlich adressiert)
Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26027 ist der Patient, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – der Patient sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in Bern wird weiterhin geleert.
Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz
Quelle: via @TAP Schweiz, February 14, 2017 at 11:30AM
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