Montag, 6. Februar 2017

Fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide: Wer ist schuld? – Mit Harald Thome´

Akten der Hartz IV-Empfänger

Fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide: Wer ist schuld?

  • Antworten des Wuppertaler Erwerbslosenvereins Tacheles

WDR: Herr Thomé, an den vielen fehlerhaften Hartz-IV-Bescheiden ist ein kompliziertes Gesetz schuld – sagt die NRW-Regionaldirektion der Arbeitsagentur. Ist diese Erklärung für Sie nachvollziehbar?

Harald Thomé: Das Gesetz ist gewiss nicht einfach. Überwiegend ist aber die Umsetzung des Gesetzes das Problem. Denn die Verwaltung ist angewiesen, das Gesetz möglichst restriktiv auszulegen, also zulasten der Antragsteller. Dagegen wehren sich viele Betroffene – und gewinnen auch oft.

WDR: Die NRW-Regionaldirektion verweist auf eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe. Wenn es beispielsweise um die „Angemessenheit des Wohnraums“ gehe, lasse das Gesetz offen, welche Wohnungsgröße oder Miethöhe angemessen sei. Trifft das zu?

Thomé: Das Gesetz enthält tatsächlich viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die ausgelegt werden müssen und deshalb Fehlerquellen sein können.

Was aber die Wohnungsgröße angeht, ist das Argument der Regionaldirektion falsch. Seit dem Jahr 2010 ist diese Frage für das Land NRW endgültig geklärt: Laut Bundessozialgericht sind die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zur Wohnraumförderung maßgeblich. Bis Ende 2009 standen demnach einer Person 45 Quadratmeter zu, ab Januar 2010 waren es 50 Quadratmeter.

Harald Thomé

Harald Thomé, Gründungs- und Vorstandsmitglied des Wuppertaler Erwerbslosenvereins Tacheles

ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des Erwerbslosenvereins Tacheles, der 1994 in Wuppertal entstanden ist. Der 54-jährige arbeitet als Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht sowie als Sozialberater. Er ist Mitautor des „Leitfadens Alg II / Sozialhilfe von A-Z“, der Ende 2016 in der 29. Auflage erschienen ist.

Das Problem dabei war allerdings, dass das NRW-Ministerium für Arbeit und Soziales als zuständige Fachbehörde zweieinhalb Jahre lang die Verwaltung angewiesen hat, diese Entscheidung nicht umzusetzen. Denn fünf Quadratmeter mehr bedeuten im Durchschnitt 30 bis 70 Euro mehr pro Person.

Diese Summe wollte das Ministerium einsparen. Dadurch haben viele Leute gekürzte Mietkosten erhalten und logischerweise gegen diesen Behördenbescheid Widerspruch und Klage eingereicht – und natürlich auch gewonnen. Die rechtswidrige und vom Ministerium angewiesene Verwaltungspraxis wurde erst durch ein Urteil des Bundessozialgerichts im Mai 2012 gestoppt.

WDR: Wie verhält es sich bei der Miethöhe?

Thomé: In diesem Punkt stimme ich der Regionaldirektion zu. Im Gesetz ist die Miethöhe nicht detailliert festgesetzt. Das Bundessozialgericht hat aber festgelegt, wie zu verfahren ist. Der örtliche Mietpreis sei durch „bereite Quellen“ zu ermitteln. Das können qualifizierte  Mietpreisspiegel, schlüssige Konzepte oder eigene Erhebungen der Verwaltung sein.

Aber auch bei der Bestimmung der Miethöhe zeigt sich: Es gibt ein Interesse der Verwaltung, den Betroffenen die Gelder nicht zukommen zu lassen, die ihnen rechtlich zustehen.

In Wuppertal gilt zum Beispiel derzeit noch der Mietpreisspiegel von 2010, der auf Werten aus dem Jahr 2009 basiert. Ursprünglich war dieser Spiegel nur bis 2012 gültig, wurde aber für 2013 noch fortgeschrieben. Danach gab es keine „bereiten Quellen“ mehr zur Ermittlung der Mietpreise. Faktisch wird also dieser von 2009 stammende Wert bis heute zur Berechnung der Mietkosten genutzt.

WDR: Wie wirkt sich das aus?

Thomé: Die betroffenen Hartz-IV-Empfänger müssen die Differenzbeträge an Miete aus eigener Ressource zahlen, aus der Regelleistung, und verfügen dadurch teilweise über erheblich weniger Geld, als ihnen gesetzlich und verfassungsrechtlich zusteht.

In Wuppertal kostet das die Hartz-IV-Empfänger nachweislich jeden Monat insgesamt 327.000 Euro. Das sind für jeden Hartz-IV-Haushalt durchschnittlich 14,07 Euro.

Das Gebäude der Agentur für Arbeit in Wuppertal-Barmen mit dem dazugehörigen Berufsinformationszentrum und der Familienkasse

Die Arbeitsagentur in Wuppertal-Barmen

Die Stadt Wuppertal hingegen hat dadurch innerhalb von vier Jahren 15,3 Millionen Euro eingespart. Die Folge: Die Antragssteller legen Widersprüche und Klagen gegen die Behörden ein, damit sie zu ihrem Recht kommen.

WDR: Können die Antragsteller selbst überhaupt noch durchblicken?

Thomé: Die Bescheide sind kaum nachvollziehbar, selbst mancher Sachbearbeiter kann sie nicht erklären. Um sie zu verstehen, ist eine tiefe Kenntnis der Materie erforderlich.

Seit dem 1. August 2016 gibt es zwar eine Rechtsvorschrift, dass die Behörde auf Antrag verpflichtet ist, den Bescheid zu erklären. Ich bezweifle aber aufgrund meiner Arbeit als Sozialberater, dass eine solche Erklärung in den Jobcentern geleistet werden kann und wird.

Das hat zur Folge: Wer die Sache nicht versteht, weil sie so intransparent ist, kann auch seine Rechte und Ansprüche kaum wahrnehmen.

WDR: Das klingt, als wäre der einzelne Antragsteller vom Wohlwollen seines Bearbeiters abhängig.

Thomé: Exakt so.

WDR: Die Bundesagentur für Arbeit sagt, sie habe bereits mehrmals auf eine Vereinfachung des Hartz-IV-Gesetzes gedrungen. Würde eine solche Vereinfachung die Fehlerquellen bei der Auslegung Gesetzes reduzieren?

Thomé: Zum 1. August 2016 ist auch das sogenannte Rechtsvereinfachungsgesetz in Kraft getreten. Der Name hört sich schön an, entspricht aber nicht der Realität.

Tatsächlich umfasst das Gesetz rund 100 zum Teil erhebliche Änderungen, weitgehend Verschärfungen und Verkomplizierungen. An der Ausarbeitung dieses sogenannten Vereinfachungsgesetzes war natürlich auch die Bundesagentur für Arbeit beteiligt.

WDR: Wo sehen Sie die Lösung?

Thomé: Es gibt drei Ansatzpunkte. Erstens müsste die Verwaltung anfangen, sich bürgerfreundlicher zu verhalten. Das heißt, nicht von oben herab entscheiden, sondern mit den Leuten auf Augenhöhe umgehen.

Zweitens müsste die Arbeitsagentur auch gewähren, was im Gesetz drinsteht – und nicht das Möglichste tun, um es genau nicht zu gewähren.

Drittens müsste man sich auch noch über das Gesetz selber auseinandersetzen. Es ist kompliziert und nicht nachvollziehbar, mit vielen systematischen Brüchen. Allein durch Änderungen des „Rechtsvereinfachungsgesetzes“ sind die nächsten 10.000 Gerichtsverfahren vorprogrammiert.

Das Interview führte Dominik Reinle.

Quelle: Fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide: Wer ist schuld? – Nachrichten – WDR


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Quelle: via @Norbertschulze, February 06, 2017 at 01:38PM

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