Müssen Empfänger von Hartz IV Leistungen umziehen, so hat das Jobcenter die angemessenen Umzugskosten zu tragen bzw. zu erstatten. Zu diesen Kosten gehören auch ein neuer Telefon- und Internetanschluss sowie der Nachsendeauftrag, wie das Bundessozialgericht (BSG) mit aktuellem Urteil bestätigte. Im konkreten Fall ging es um einen 1955 geborenen Empfänger von Hartz IV Leistungen, der sich von seiner Ehefrau trennte und […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, August 12, 2016 at 12:06PM