Einem Hartz IV Empfänger aus Neubrandenburg wurde nach einem Sanktionsbescheid zwei Monate lang die Regelleistung gestrichen. Dafür sprach das Jobcenter ihm Lebensmittelgutscheine zu. Nachdem der Sanktionsbescheid aufgehoben wurde und er die Regelleistungsnachzahlung erhielt, musste er zweimal hinschauen. Anscheinend wurden ihm die Gutscheine angerechnet, wodurch er einen geringeren Hartz IV Satz erhielt. Anrechnung von Gutscheinen auf Leistungsnachzahlung Ein Mann aus […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, September 14, 2018 at 02:01PM