Grundsätzlich haben minderjährige Kinder von getrennt lebenden Eltern immer einen Anspruch auf Unterhalt – bei volljährigen Kindern kommt es darauf an, ob sie sich beispielsweise in Ausbildung etc. befinden. Hierbei ist der nicht betreuende Elternteil zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet, soweit er finanziell leistungsfähig ist. Lebt das Kind nun mit der Mutter in einer Hartz…
Unterhalt und Hartz IV – so wird angerechnet
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, July 28, 2020 at 04:29PM