Donnerstag, 15. Oktober 2020

BSG: Sofortbonus bei Stromanbieter-Wechsel wird auf Hartz IV angerechnet

Das Bundessozialgericht hat offiziell entschieden: Wechsel Hartz Empfänger den Stromanbieter und erhalten infolgedessen einen Bonus, wird dieser auf Hartz IV angerechnet. Höchstrichterliche Entscheidung: Sofortbonus beim Wechsel des Stromanbieters muss angerechnet werden Stetig steigende Stromkosten und höhere Verbrauchszahlen sorgen zunehmend für Löcher in den Geldbörsen der Deutschen. Besonders Hartz IV Empfänger treffen diese Entwicklungen schwer: Anders… BSG: Sofortbonus bei Stromanbieter-Wechsel wird auf Hartz IV angerechnet

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, October 15, 2020 at 12:04PM

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