Besuchen Schüler aus Familien im Hartz IV Bezug eine „iPad-Klasse“, haben sie keinen Anspruch auf Kostenübernahme eines Tablets durch das Jobcenter. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen kürzlich. Der digitale Wandel hält nun auch Einzug im Klassenzimmer. Laptop, iPad und Co. sind vielerorts bereits zu gängigen Unterrichtshilfen geworden. Allerdings kann sich nicht jeder die teuren Geräte…
Knallhartes Hartz IV Urteil: Jobcenter zahlt iPad für Schule nicht
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, November 03, 2020 at 10:34AM