Dienstag, 2. Dezember 2014

Inanspruchnahme der Nothilfe in der Schweiz gem. Art. 12 BV, Versuch 9

Ämter sind i.d.R. einer höheren Instanz untergeordnet, so auch das Regierungsstatthalteramt in Bern. Ich als Ghostwriterin frage diese nächst höhere Instanz in einem neunten Versuch an, was Fritz Müller99 in seiner Notsituation heute tun soll. Denn es ist kalt geworden in der Schweiz #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b25029

Absender (anita.zerk@gmx.net)
Anita Zerk, Nirgendwostrasse 55, 8888 Erlenbach

Empfänger (m____@justice.be.ch)

EINSCHREIBEN

Verwaltungsgericht des Kantons Bern
Herrn Dr. M____
Speichergasse 12
3011 Bern

Mailkopie
Cc: g____@bern.ch via pikettsarpikettsar@bern.ch und l____@jgk.be.ch

Bern, 2. Dezember 2014


Sehr geehrter Herr Dr. M____

1)
Seit mehreren Monaten versucht Fritz Müller99 mit Fallnummer 999 99 999 SH und 999 99 999 SH (2) die Nothilfe für Essen/Obdach bei die Stadt Bern in Anspruch zu nehmen – bis heute u.a. krankheitsbedingt leider im achten Durchlauf vergeblich.

2)
Am 3. November 2014 hat das Sozialamt Bern der Klientel eine überteuerte Fahrkarte zukommen lassen, würde er diese in Anspruch nehmen, ihm nur 5% des ausbezahlten Nothilfegeldes für Essen übrig blieben. Diese unhaltbare Situation von Fritz Müller99 beim Sozialamt Bern gerügt und um entsprechende Nachbesserung ersucht worden ist (b25027).

3)
Zu meiner Entlastung lasse ich Ihnen daher auf meine Kosten das soeben erwähnte, überteuerte Fahrticket als Beweis zukommen.

4)
Was würden Sie Herrn Müller99 unter Berücksichtigung der Fragestellung gem. Ziff. 5 raten wie er sich gegebenenfalls heute in seiner Situation zu verhalten hat, damit er überleben kann?

5)
Die letzten drei oder vier Schreiben im online Blog geben ihnen und dem Leser, den Leserinnen einen klaren und kurzen Überblick über die aktuelle lebensbedrohliche Situation, lebensbedrohlich deshalb, werden im Raum Bern in den nächsten Tagen Minusgraden erwartet (Abbildung 1). Mitunter dank dem Blog der gesamte Prozessverlauf für Aussenstehende hinreichend dokumentiert ist, ich als Ghostwriterin die aktuelle Fragestellung daher nicht zu wiederholen brauche.

Zum online Blog: http://tapschweiz.blogspot.ch/2014/12/b25029.html

Abbildung 1, Temperaturverlauf Prognose Raum Bern zw. 2 – 9.12.2014
6)
In Ihrer Position als Verwaltungsgerichtspräsident des Kantons Bern bitte ich Sie um eine Stellungnahme gem. Ziff. 4 innerhalb einer Frist, die für Nothilfebelange von Ihrer Behörde in der Regel zur Anwendung gelangen.

7)
Bitte beachten Sie, dass ich meine Unkosten für Porto und Arbeit als Vorschussleistung betrachte und ggf. im Nachhinein verrechnen werde.

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99

1 Exemplar

b25029 Dieses Schreiben
b25026 Mehrfahrtenkarte vom 3.11.2014 http://tapschweiz.blogspot.ch/2014/11/b25026.html
b25030 Libero 2 Zonen Stempelkarte für 6 Fahrten

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b25029 ist Herr Fritz Müller99 und seine Postadresse kann weiterhin verwendet werden. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.