Der Glaube an die deutschen Gerichte gerät bei diesem Urteil (14.06.2018, B 14 AS 22/17 R) leicht ins Wanken. Eine Hartz IV Empfängerin und ihr Sohn klagten gegen die Aufhebung bereits bewilligter Leistungen und die anteilige Erstattung, die das Jobcenter auf Grund einer Heizkostenrückzahlung veranlasste. Das Bundessozialgericht entscheidet in diesem Fall jedoch gegen die Klägerin und stellt sich aus absurden […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, October 04, 2018 at 04:43PM