Das Sozialgericht Karlsruhe ließ jüngst verlauten, dass Hartz IV Empfängern in der Corona-Krise kein Corona-Zuschlag zusteht. Die finanzielle Belastung in Zeiten der Pandemie wächst nun weiter für Leistungsempfänger: Jetzt urteilte das Sozialgericht Frankfurt, dass die Kosten für die Durchführung eines Testes auf das Virus Sars-CoV-2 nicht durch das Jobcenter zu übernehmen sind. SG Frankfurt lehnt…
Hartz IV Urteil: Jobcenter muss Kosten für Corona-Test nicht zahlen
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, April 16, 2020 at 11:02AM