Freitag, 10. April 2020

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Nach Klage gegen Ausgangsbeschränkungen: Der Freistaat muss nachbessern

Nach einer erfolgreichen Klage gegen die Ausgangsbeschränkungen hat die Bayerische Staatsregierung nun nachgebessert und anstelle einer Verfügung eine gesetzliche Verordnung erlassen. Außerdem soll es ein Monitoring der jetzigen und weiteren Maßnahmen geben, um sie in Einklang „mit der Liberalität unseres Rechtsstaats“ zu bringen, so Ministerpräsident Markus Söder.

Zieht nach vermehrter Kritik von Juristen nun ein Monitoring der einschränkenden Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie hinzu: Marküs Söder. Foto: pm

Als „selbstverständlich und in einem Rechtsstaat mehr als zulässig“ bezeichnet Ministerpräsident Markus Söder bei einer Pressekonferenz am heutigen Dienstag eine größtenteils erfolgreiche Klage gegen die am Freitag erlassene Allgemeinverfügung, in deren Zuge umfassende Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden. Ziel der Beschränkungen: eine Verlangsamung der Corona-Pandemie. Gegen die Verfügung geklagt hatte ein Juristin vor dem Verwaltungsgericht München und im wesentlichen Recht bekommen.

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Kern der Entscheidung: Es gab keine ausreichende Rechtsgrundlage, um solche Beschränkungen für 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern zu erlassen. Die grundgesetzlich garantierte Bewegungsfreiheit könne nicht durch einen einfachen Verwaltungsakt – nichts anderes ist die vom Bayerischen Gesundheitsministerium erlassene Verfügung – eingeschränkt werden. Dafür ist ein Gesetz bzw. eine gesetzliche Verordnung notwendig. Laut Infektionsschutzgesetz kann eine solche Verordnung derzeit von der Landesregierung erlassen werden. Das sei bereits geschehen, so Söder. „Alle Regelungen bleiben in Kraft.“

Einen wesentlichen Unterschied zwischen gesetzlicher Verordnung und Verfügung macht bereits die Konsequenz der nun erfolgten Entscheidung des Verwaltungsgerichts München deutlich. Die gewonnene Klage bedeutet für die Juristin, dass ausschließlich für sie die Verfügung und die damit verbundenen Einschränkungen nicht mehr gelten würden. Für alle Bayern bliebe die Verfügung hingegen in Kraft. Jeder einzelne müsste klagen. Bei einem Gesetz ist das anderes: Es gilt entweder für alle oder für keinen. Ob die erfolgreiche Klägerin auch dagegen vorgehen will, lässt sie im Gespräch gegenüber unserer Redaktion offen.

„Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“

Ihr gehe es zunächst einmal auch nicht darum, die Maßnahmen, von der man sich eine Verlangsamung der Pandemie erhofft, grundsätzlich in Frage zu stellen. „Es ist natürlich legitim, wenn man dies versucht“, erklärt sie. „Mir ist das auch nicht egal. Und persönlich verhalte ich mich auch entsprechend.“ Doch gerade in Krisenzeiten müsse sich auch der Rechtsstaat auch bewähren. „Landtag und Bundestag sind handlungsfähig. Wir sind in der Lage, vernünftige Rechtsgrundlagen zu schaffen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“ Es sei auch immer wieder wichtig, zu hinterfragen und darüber zu reden, ob die Mittel geeignet sind, um den Zweck auch tatsächlich zu erreichen. „Im Moment sieht man oft nur noch den Zweck.“

Künftig: Ethisches, gesellschaftliches und juristisches Monitoring

Insofern kann man eine weitere Maßnahme, die Markus Söder bei der heutigen Pressekonferenz verkündete, ebenfalls als Konsequenz auf die erfolgreiche Klage sehen. Und auch auf die zuvor schon an verschiedenen Stellen angebrachte Kritik – vor allem, aber nicht nur von Juristen – insbesondere an der Art und Weise, wie einzelne Maßnahmen (neben den Ausgangsbeschränkungen auch die Briefwahl-Stichwahl) ins Werk gesetzt wurden.

Künftig soll es nämlich ein Monitoring der Maßnahmen geben – „ethisch, gesellschaftlich und juristisch“, so Söder. Er habe dafür Susanne Breit-Keßler, Vorsitzende des Bayerischen Ethikrats, sowie die früheren Oberlandesgerichtspräsidenten Clemens Lückemann und Christoph Strötz ins Boot geholt. Söder: „Wir wollen immer auch die Spiegelung bekommen, inwieweit dies alles auch aus unserer Sicht mit der Liberalität unseres Rechtsstaats kompatibel und in Einklang zu bringen ist.“

https://www.regensburg-digital.de/corona-nach-klage-gegen-ausgangsbeschraenkungen-der-freistaat-muss-nachbessern/24032020/



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Quelle: via @Norbertschulze, April 10, 2020 at 01:42AM

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