Haben Hartz IV Aufstocker schwankende Einnahmen, müssen ihre Hartz IV Bescheide als „vorläufig“ gekennzeichnet sein. Fehlt dieser Vermerk, ist der Bescheid endgültig und das Jobcenter darf zu viel gezahlte Leistungen nicht ohne Weiteres zurückfordern. Dies entscheid das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich in einem wegweisenden Urteil. Vorläufiger Hartz IV Bescheid ohne Vermerk gilt als endgültig Als Hartz…
BSG Urteil: Vorläufige Hartz IV Bescheide müssen gekennzeichnet sein
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, August 17, 2020 at 10:01AM