Dieses Urteil dürfte Hartz IV Empfänger in ganz Deutschland erfreuen: Das Sozialgericht (SG) Mannheim entschied kürzlich, dass die Kosten für die Anschaffung eines Schulcomputers oder Laptops als Mehrbedarf vom Jobcenter zu übernehmen sind – trotz gegensätzlicher Weisung der Bundesagentur für Arbeit. Jobcenter lehnt Antrag von Schüler auf Schulcomputer ab Laut eines kürzlich veröffentlichten Urteil des…
Hartz IV Urteil: 300 Euro Mehrbedarf für Schulcomputer
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, August 03, 2020 at 10:36AM