
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, April 24, 2020 at 04:49PM
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Einige Hundert Menschen haben am Samstag an ihre Grundrechte erinnert, die auch in der Corona-Krise gelten sollen. Ein Großaufgebot der Polizei hat versucht, die „Ansammlung“ aufzulösen. Dabei hat sie eine unbekannte Zahl von Menschen vorläufig verhaftet, darunter auch Sputnik-Autor Ulrich Gellermann. Sputnik war vor Ort.
Bis zu 400 Menschen haben am Samstag in Berlins Mitte gegen die Einschränkungen ihrer Grundrechte durch die Corona-Verordnungen der Bundes- und Landesregierungen protestiert. Sie waren einem Aufruf der „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“ gefolgt, die auf ihrer Webseite das ankündigte: „Dritte Hygiene für Verfassung, Grundrechte & transparente Gestaltung der neuen Wirtschaftsregeln durch die Menschen selbst. Mit 2-Meter-Abstand, Mundschutz* und Grundgesetz.“
Doch damit verstießen sie gegen die „Sars-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung“ des Landes Berlin. Dort heißt es gleich in § 1: „Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen dürfen nicht stattfinden.“ Mehrfach erklärte die massiv aufgefahrene Polizei den Anwesenden „Hier findet heute keine Versammlung statt“ und forderte dazu auf, den Rosa-Luxemburg-Platz bei der Volksbühne in Berlin-Mitte zu verlassen. Mehrfach wurde das mit der Eindämmungsverordnung erklärt und damit, dass die Menschen davor geschützt werden müssten, dass sich das Virus weiter ausbreitet. „Gehen Sie in den Park oder nach Hause oder sonst wohin“, forderte ein Polizist via Lautsprecher auf.








Weil das die meisten erst einmal ignorierten, dabei das Grundgesetz hochhaltend und verteilend, verhaftete die Polizei in Kampfuniform zahlreiche der Anwesenden. Diese wurden einem Sammelpunkt in der Nähe des Kinos „Babylon“ in der Alexanderstraße zugeführt und erhielten eine Anzeige sowie einen Platzverweis, nachdem ihre Personalien aufgenommen worden waren. Wer sich wehrte, wie eine junge Frau, wurde massiv gezwungen, mitzukommen. Die Polizisten waren alle so ausgerüstet, als würden sie gegen Gewalttäter vorgehen, fast alle mit Schutzmasken, eine ganze Reihe mit Helm.
Es traf auch Journalisten wie Ulrich Gellermann und Ken Jepsen, denen ihr beruflicher Status nicht half. Journalisten, die nur den Presseausweis vorzeigten und keinen Personalausweis dabei hatten, wurde ebenso des Platzes verwiesen. Jepsen erklärte später gegenüber Sputniknews, er sei aufgegriffen worden, als er sich am Platz mit Kollegen traf. Mehr wisse er nicht, sagte er auf Nachfrage, nachdem er seine Anzeige bekommen hatte. Auch der Autor dieses Berichtes wurde mehrmals von Polizisten beim Arbeiten behindert.

© REUTERS / FABRIZIO BENSCHCorona-Krise: Sind Medien „panikvirusinfiziert“? – Medizinjournalist kritisiert BerichterstattungWaleska Jakubowski, Sprecherin der Polizei Berlin, konnte auf Nachfrage vor Ort nicht erklären, warum selbst Journalisten zugeführt wurden. Ebenso konnte sie nicht beantworten, warum zielgerichtet Personen mit Transparenten und Schildern herausgegriffen und zugeführt wurden. Sie erklärte, die Maßnahmen gegen die Anwesenden seien wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz und der Eindämmungsverordnung erfolgt. Sie verwies auf den § 1 der Berliner Verordnung und darauf, dass die „Ansammlung“ am Rosa-Luxemburg-Platz nicht bei der Polizei angemeldet sowie keine Ausnahmegenehmigung beantragt wurde.
Laut Jakubowski waren zuerst Kommunikationsbeauftrage der Polizei im Einsatz, als solche gekennzeichnet, die auch viel mit den Anwesenden diskutierten und versuchten, sie zu überzeugen, den Platz zu verlassen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wer dem nicht nachgekommen sei, sei „angesprochen“ worden und zur Personenfeststellung gebracht worden.
Kurz zuvor wurde Sputnik mehrfach Zeuge, wie gezielt Menschen mit Protestschildern von behelmten Polizisten festgenommen und zum Sammelpunkt gebracht worden, obwohl sie nicht in Gruppen standen. Eine junge Frau berichtete, dass ihr Freund in dem Moment von sechs Polizisten verhaftet wurde, als er ein Transparent „Für Menschenrechte“ in die Luft hielt. Er sei zu Boden gerissen worden und dann seien ihm Handschellen angelegt worden. Die Polizisten hätten ihr erklärt, dass ihr Freund ein „Straftäter“ sei.

Eine Frau wurde von mehreren Polizisten zum Sammelpunkt geführt, während sie weiter das Grundgesetz der Bundesrepublik hochhielt. So erging es einer bisher unbekannten Zahl von Menschen, wobei es reichte, dass sie auf dem Platz das Geschehen beobachteten und Polizisten meinten, sie würden falsch stehen.
Eine Frau trug ein Schild, dass nur an Absatz 4 des Grundgesetzartikels 20 erinnerte und aufforderte, die Lügen zu stoppen. In dem Artikel heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Eine ganze Gruppe behelmter Polizisten war ihr zielgerichtet gefolgt und verhaftete sie dann.
Die Polizisten auf dem Rosa-Luxemburg-Platz wurden nicht nur in Diskussionen verwickelt, sondern auch verbal attackiert, unter anderem mit „Kopf einschalten, Jungs“. Zum Teil geduldig versuchten sie die Anwesenden zu überzeugen, bevor sie härter durchgriffen. Als Antwort kamen unter anderem Beifall, Buh-Rufe und Sprechchöre wie „Wir sind das Volk“, auch das Singen der Nationalhymne oder Rufe wie „Stasi“.
Andreas Knopp sagte gegenüber Sputnik, er verstehe angesichts der Corona-Krise und der politischen Maßnahmen die Welt nicht mehr. Auch angesichts des Geschehens am Rosa-Luxemburg-Platz schüttelte der Chemiker, der nach eigenen Worten selbst im medizinischen Bereich tätig war, den Kopf. Er habe vorher in der Zeitung davon gelesen:
„Ich finde das unglaublich, dass die beim Verteilen des Grundgesetzes Ärger bekommen haben und das Grundgesetz beschlagnahmt worden ist.“
Er habe das erst nicht glauben können und habe sich selbst davon überzeugen wollen, „dass es das gibt“.
„Ich bin erschüttert“, erklärte Heinrich Kerstens aus Giffhorn (Niedersachsen), der nach Berlin gekommen war, „um für die Grundrechte einzustehen“, wie er Sputnik erklärte. Das habe er eine Woche zuvor bereits getan, worauf er von drei Polizeibeamten festgenommen und eingeschüchtert worden sei. Er habe eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz bekommen, nur weil er mit dem Grundgesetz über den Platz gelaufen sei.
Auf dem Rosa-Luxemburg-Platz sind Zitate der Namensgeberin in die Straßen- und Wegeoberfläche eingelassen, der deutschen Revolutionärin, die 1919 ermordet wurde. Gern wird an ihren Ausspruch „Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden“ erinnert, selbst von bundesdeutschen Politikern. Einer, der sich in der DDR auf sie berief und als Bürgerrechtler im Westen hofiert wurde, kam nach dem Ereignis radfahrend dem Autor im Prenzlauer Berg entgegen: Roland Jahn, „Stasi-Unterlagen“-Beauftragter der Bundesregierung. Bei der Aktion derjenigen, die sich heute in Berlins Mitte für ihre Grundrechte einsetzten, war Jahn nicht dabei.
Sein Motiv beschrieb der 62-Jährige so: Er habe vor 50 Jahren seinen Großvater und Vater gefragt, warum der Faschismus und dessen Verbrechen möglich waren. Damals habe er keine Antwort bekommen. „Ich möchte meinen Enkelkindern ein Antwort geben können, wenn ich gefragt werde: Wie ist das hier alles passiert?“
Das politische Argument, gegenwärtig gehe es nur um den Schutz der Bürger vor einem Virus, sieht er als Vorwand. Er sei vorher nie ein politischer Mensch gewesen, betonte er, könne jetzt aber nicht mehr einfach zuschauen. Er habe sich eine Ausrede einfallen lassen müssen, um nach Berlin fahren zu können, so Kerstens.

© CC0Corona-Krise: Will der Rechtsstaat eine Anwältin wegen Verfassungsklage einschüchtern?
Zu ähnlichen „Ansammlungen“ war bundesweit aufgerufen worden, so auch von der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner. Sie hatte eine Verfassungsklage gegen die Corona-Verordnungen von Bund und Ländern angekündigt, die sie als „eklatant verfassungswidrig“ bezeichnete. Weil sie auch zu Protest-Versammlungen aufrief, ermittelt die Polizei gegen sie. Ein Eilantrag der Anwältin wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag abgelehnt. Zuvor war ihre Webseite vom Diensteanbieter 1&1 Ionos kurzzeitig gesperrt worden, wie nicht nur Sputnik meldete.
Unterdessen haben renommierte bundesdeutsche Verfassungs- und Staatsrechtler Alarm geschlagen, wie selbst der Sender 3sat berichtete. Sie warnen, dass derzeit die Grundrechte in Folge der Corona-Maßnahmen bedroht würden. Selbst der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor schweren Schäden für die Grundrechte gewarnt, sollten die Einschränkungen in der Corona-Krise lange andauern.
https://de.sputniknews.com/politik/20200411326883509-polizei-corona-versammlungsverbot-journalisten/
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WHO und Unicef versuchten geheime Massensterilisierung in Kenya
(Nairobi) WHO und UNICEF wollten in Kenia heimlich mehr als zwei Millionen Frauen zwangssterilisieren, ohne daß die betroffenen Frauen etwas davon gewußt hätten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das angebliche Kinderhilfswerk Unicef forcierten im ostafrikanischen Land ein Anti-Tetanus-Programm. Unter dem Vorwand, die Frauen gegen die Infektionskrankheit Tetanus zu schützen, sollte der Impfstoff in Wirklichkeit der Sterilisierung der Frauen dienen.
Die Katholische Kirche in Kenia deckte zusammen mit Ärzten den bevölkerungspolitischen Mega-Skandal von WHO und UNICEF auf. Die westlichen Medien schweigen sich über die „harmlose“ barbarische Impfung aus, die Millionen Frauen ohne ihr Wissen um die Möglichkeit bringen sollte, schwanger zu werden.
„Wir haben dem Parlament den wirklichen Inhalt des Impfstoffs gezeigt, der als Anti-Tetanus-Vorbeugung getarnt war. Daraufhin wurde das Impfprogramm gestoppt. Die Frauen sind gerettet“, so Stephen Karanja, der Vorsitzende der katholischen Ärztevereinigung des ostafrikanischen Landes.
Die kenianische Regierung war gezwungen, das Impfprogramm einzustellen. 2,3 Millionen Frauen im Alter zwischen 14 und 49 Jahren sollten an dem Impfprogramm teilnehmen.
Im vergangenen April schlugen die Katholische Ärztevereinigung und die Kenianische Bischofskonferenz Alarm. Stutzig wurden die Ärzte wegen der seltsamen Vorgangsweise und dem Fehlen einer akuten Tetanus-Gefahr. So wurden Proben des Impfstoffs analysiert.
Sofort wurde dem kenianischen Gesundheitsministerium Mitteilung gemacht. Dort wollte man jedoch nichts davon hören. Der Impfstoff sei sicher. WHO und Unicef würden dafür garantieren. Vor allem aber wurde die ganze Impfaktion von den beiden internationalen Institutionen finanziert, während die Regierung sich damit schmücken wollte, für die Gesundheit ihrer Bürger Sorge zu tragen.
Fünf Impfungen je Frau waren vorgesehen. Eine Million Frauen wurden bereits dreimal geimpft, bevor das Programm zum Stillstand gebracht werden konnte. Weitere 1,3 Millionen wären in den nächsten sechs Monaten hinzugekommen. Bischofskonferenz und Ärztevereinigung wandten sich daraufhin an das Parlament, das eine Anhörung vor dem zuständigen Gesundheitsausschuß ansetzte.
Dort konnte die vierte und fünfte Impfung verhindert werden. „Angesichts der wissenschaftlichen Fakten war keine Überzeugungsarbeit mehr notwendig. Die Abgeordneten hatten alles schwarz auf weiß vor sich liegen. Sie waren regelrecht schockiert. Ihre eigenen Frauen konnten darunter sein. Die weiblichen Abgeordneten selbst“, so Stephen Karanja.
Ein Abgeordneter sagte: „Gibt es angesichts dieser Tatsachen noch Zweifel, wer hier lügt?“ Die Empörung ist groß, weil sich die Abgeordneten von der internationalen Staatengemeinschaft als Untermenschen behandelt fühlen, über die und deren Wachstum man beliebig und ohne jede Mitteilung verfügen kann. Ein Abgeordneter sagte anschließend zu Stephen Karanja: „Der schlimmste Kolonialismus war nicht so schlimm, wie dieser Barbarei.“
Impfstoffe können nur mehr eingesetzt werden, nachdem sie von der Regierung und Ärztevereinigungen kontrolliert wurden.
„Die Frauen sind glücklicherweise alle gerettet. Für die Wirksamkeit der Sterilisierung hätten alle fünf Impfungen durchgeführt werden müssen. Das konnte verhindert werden. Ich wage gar nicht zu denken, was sonst geschehen wäre“, so Stephen Karanja.
An der Anhörung durch das Parlament nahm auch der Generalsekretär der Kenianischen Bischofskonferenz teil. Er erklärte die katastrophalen sozialen Auswirkungen des geheimen Zwangssterilisierungsprogrammes. Man wolle ohne Wissen der Betroffenen Bevölkerungspolitik auf dem Rücken der Kenianer machen, und gebe dafür viel Geld aus, während die wirklich tödlichen Krankheiten wie Malaria und Aids unbeachtet bleiben. „Welches ‚Kinderhilfswerk‘ hilft mit, daß Kinder erst gar nicht geboren werden?“, kritisierte der Generalsekretär Unicef.
„Verdacht haben wir geschöpft, weil es keinen Tetanus-Notstand gab. Dann haben wir uns gefragt: Warum impfen die nur die Frauen zwischen 14 und 49 Jahren? Und warum so geheimnisvoll? Warum wurden UNO-Mitarbeiter mit den Impfungen beauftragt und nicht Gesundheitseinrichtungen, Ärzte und Krankenpfleger des Landes?“ erzählt Stephen Karanja.
Zudem wisse die Katholische Kirche Kenias, daß man der WHO nicht blindlings vertrauen dürfe. Bereits 1972 und 1992 hatte die WHO mit einem großangelegten Programm Massensterilisierungen versucht. Beide Male waren die Aktionen getarnt worden, wie nun auch 2014. Dieselben Geheimprogramme zur Fertilitätszerstörung wurden in den 90er Jahren von der UNO auf den Philippinen, in Mexiko und Nikaragua durchgeführt. Die „Sponsoren“ waren immer die WHO und UNICEF.
Der Impfstoff enthält humanes Choriongonadotropin Beta-hCG. Dieses Peptidhormon bildet sich während der Schwangerschaft in der menschlichen Plazenta. Wird es einer nicht schwangeren Frauen kombiniert mit dem tetanischen Toxoid verabreicht, produziert es zwar Antikörper gegen Tetanus, aber auch gegen hCG und macht die Frau unfruchtbar.
„Die erste Impfung in Kenia erfolgte im vergangenen März. Im April hatten wir verschiedene Proben untersucht. Als das Ergebnis feststand, informierten wir noch im selben Monat die Regierung, die nicht reagiert hat.“ Im Oktober begann die WHO in 16 Provinzen alle Frauen im fruchtbaren Alter zur Impfung anzuhalten. Die Anwerbung erfolgte über die Regierungseinrichtungen.
1992, als die WHO zuletzt eine geheime Massensterilisierungsaktion durchführen wollte, war es noch die damalige Regierung, die Widerstand leistete. Der damalige Gesundheitsminister Sam Ongeri vertraute der Kirche, die der wichtigste kenianische Partner der Regierung im Gesundheitswesen ist. 40 Prozent des gesamten kenianischen Gesundheitswesens wird von der Katholischen Kirche getragen. Das erklärt die Durchführung der Impfaktion an den kenianischen Einrichtungen vorbei. Die WHO weiß um die Widerstände der Katholischen Kirche und wollte das katholische Gesundheitswesen umgehen.
2014 stellte sich der amtierende Gesundheitsminister auf die Seite der WHO. Die Gründe für dieses Verhalten sind noch unklar.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Tempi
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Von Stefan Aigner in Nachrichten
Nach einer erfolgreichen Klage gegen die Ausgangsbeschränkungen hat die Bayerische Staatsregierung nun nachgebessert und anstelle einer Verfügung eine gesetzliche Verordnung erlassen. Außerdem soll es ein Monitoring der jetzigen und weiteren Maßnahmen geben, um sie in Einklang „mit der Liberalität unseres Rechtsstaats“ zu bringen, so Ministerpräsident Markus Söder.

Zieht nach vermehrter Kritik von Juristen nun ein Monitoring der einschränkenden Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie hinzu: Marküs Söder. Foto: pm
Als „selbstverständlich und in einem Rechtsstaat mehr als zulässig“ bezeichnet Ministerpräsident Markus Söder bei einer Pressekonferenz am heutigen Dienstag eine größtenteils erfolgreiche Klage gegen die am Freitag erlassene Allgemeinverfügung, in deren Zuge umfassende Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden. Ziel der Beschränkungen: eine Verlangsamung der Corona-Pandemie. Gegen die Verfügung geklagt hatte ein Juristin vor dem Verwaltungsgericht München und im wesentlichen Recht bekommen.
Coronavirus – Stand der Dinge

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Kern der Entscheidung: Es gab keine ausreichende Rechtsgrundlage, um solche Beschränkungen für 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern zu erlassen. Die grundgesetzlich garantierte Bewegungsfreiheit könne nicht durch einen einfachen Verwaltungsakt – nichts anderes ist die vom Bayerischen Gesundheitsministerium erlassene Verfügung – eingeschränkt werden. Dafür ist ein Gesetz bzw. eine gesetzliche Verordnung notwendig. Laut Infektionsschutzgesetz kann eine solche Verordnung derzeit von der Landesregierung erlassen werden. Das sei bereits geschehen, so Söder. „Alle Regelungen bleiben in Kraft.“
Einen wesentlichen Unterschied zwischen gesetzlicher Verordnung und Verfügung macht bereits die Konsequenz der nun erfolgten Entscheidung des Verwaltungsgerichts München deutlich. Die gewonnene Klage bedeutet für die Juristin, dass ausschließlich für sie die Verfügung und die damit verbundenen Einschränkungen nicht mehr gelten würden. Für alle Bayern bliebe die Verfügung hingegen in Kraft. Jeder einzelne müsste klagen. Bei einem Gesetz ist das anderes: Es gilt entweder für alle oder für keinen. Ob die erfolgreiche Klägerin auch dagegen vorgehen will, lässt sie im Gespräch gegenüber unserer Redaktion offen.
Ihr gehe es zunächst einmal auch nicht darum, die Maßnahmen, von der man sich eine Verlangsamung der Pandemie erhofft, grundsätzlich in Frage zu stellen. „Es ist natürlich legitim, wenn man dies versucht“, erklärt sie. „Mir ist das auch nicht egal. Und persönlich verhalte ich mich auch entsprechend.“ Doch gerade in Krisenzeiten müsse sich auch der Rechtsstaat auch bewähren. „Landtag und Bundestag sind handlungsfähig. Wir sind in der Lage, vernünftige Rechtsgrundlagen zu schaffen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“ Es sei auch immer wieder wichtig, zu hinterfragen und darüber zu reden, ob die Mittel geeignet sind, um den Zweck auch tatsächlich zu erreichen. „Im Moment sieht man oft nur noch den Zweck.“
Insofern kann man eine weitere Maßnahme, die Markus Söder bei der heutigen Pressekonferenz verkündete, ebenfalls als Konsequenz auf die erfolgreiche Klage sehen. Und auch auf die zuvor schon an verschiedenen Stellen angebrachte Kritik – vor allem, aber nicht nur von Juristen – insbesondere an der Art und Weise, wie einzelne Maßnahmen (neben den Ausgangsbeschränkungen auch die Briefwahl-Stichwahl) ins Werk gesetzt wurden.
Künftig soll es nämlich ein Monitoring der Maßnahmen geben – „ethisch, gesellschaftlich und juristisch“, so Söder. Er habe dafür Susanne Breit-Keßler, Vorsitzende des Bayerischen Ethikrats, sowie die früheren Oberlandesgerichtspräsidenten Clemens Lückemann und Christoph Strötz ins Boot geholt. Söder: „Wir wollen immer auch die Spiegelung bekommen, inwieweit dies alles auch aus unserer Sicht mit der Liberalität unseres Rechtsstaats kompatibel und in Einklang zu bringen ist.“
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