Donnerstag, 9. Oktober 2014

1.5 Stunden vom Sozialamt entfernt – zu Fuss oder per ÖV?

Es ist keine Frage, zu Fuss oder per ÖV. Eigentlich geht es hier um die Frage des Überlebens oder nicht Überlebens. Es geht hier nicht um das grundrechtlich verankerte und garantierte Existenzminimum, das allen Schweizern (theoretisch) zustehen müsste – nein, es geht hier einzig und alleine um die Nothilfe, der letzte Notanker. Nothilfe ist nicht wie vermeintlich viele falsch verstehen gleichzusetzen mit der Sozialhilfe nach SKOS. Ohne im Moment näher auf die Details einzugehen – vom Antragssteller wird verlangt, dass er mit seiner Gehbehinderung 1.5h laufen soll, mit dem erstrebenswerten Ziel, dass dieser als Gegenleistung dafür ggf. und auch nur vielleicht dafür Nothilfe erhält. Selbstverständlich ist sich das Sozialamt dessen bewusst – kennt die Umstände und seine Akte sehr gut. Wir sind also gespannt, was als nächstes passiert.
Permalink b25016


Absender
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger
Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
CH-3007 Bern, BE

Bern, 09. Oktober 2014

Sehr geehrter Herr G_____

Besten Dank für die Standardantwort, die Sie mir am 08.10.2014 per E-Mail haben zukommen lassen, in der Sie mir mitteilen, dass ich mich vor Ort bei Ihnen an der Schwarztorstrasse 71 in Bern bzgl. Nothilfe melden soll.

Erwartet hätte ich ggf. eine Antwort, welche auf die Randbedingungen im Besonderen eingehen aufgrund der Ihnen vorliegenden aktuellen Aktenlage.

Eine Fahrkarte kann ich mir nicht leisten, von daher ist real die Wegstrecke von mir zu Fuss zurückzulegen. Die Wegdistanz meines aktuellen Wohnorts an die Schwarztorstrasse 71 beträgt 3.5 km, dies entspricht hin- und zurück 88 Gehminuten (Abbildung 1).

Abbildung 1, Wegstrecke von ~1.5 Stunden



Ohne Ihre, bzw. fremde Hilfe ist diese Distanz somit gemäss Attest (max. 30 Gehminuten) nicht zu bewerkstelligen.

Was schlagen Sie vor, damit die Nothilfe baldmöglichst greift?

Anfragen
a) darf ich Sie um einen Vorschlag diesbezüglich bitten?

b) im weiteren darf ich Sie ein zweites Mal darum bitten, aufgrund der anfallenden Postgebühren (Einschreibegebühr), den Eingang meines letzten Schreibens an Sie aus formellen Gründen zu bestätigen (b25014). Aus der Bestätigung zweifelsohne ersichtlich sein wird, welche Anhänge (Kündigungsschreiben usf.) ich diesem letzten Schreiben beigelegt habe. Besten Dank.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Fritz Müller99

1 Exemplar

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