Freitag, 31. Oktober 2014

(Keine) Notunterkunft nach Zwangsräumung

In der Schweizer Presse und im Fernsehen wird diskutiert, ob es legitim und rechtens sein könnte, im Bedarfsfall einem Schweizer oder einer Schweizerinnen, einer Schweizer Familie nur noch Nothilfe auszubezahlen. Nein – dies dürfe auf keinen Fall passieren! Denn es könnte Kinder und Familien treffen, die plötzlich nur noch von der Nothilfe leben müssten. Die Realität sieht so aus – in der Schweiz gibt es Menschen, denen wird weder Sozialhilfe nach SKOS, noch Nothilfe nach den niedrigsten Tarifen zuteil, noch wird in Anwendung von Art. 12 BV beim Sozialamt Bern gehandelt. Mit dem heutigen Tag ist es schwarz auf weiss nachlesbar – Fritz Müller99 erhält weder Nothilfe in Form von Geld oder Sachwerten, hier wird von sFr. 8.-/Tag gesprochen, noch erhält er eine Notunterkunft, um die Nacht nicht in der Kälte verbringen zu müssen. Und alles hat damit angefangen, als Philippe Messerli, Nidau (EVP) und Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP) die Motion mit Nr. M182/2009 offensichtlich nichtsahnend, welche Konsequenzen dies für die Schweiz haben wird, eingereicht haben #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz

Permalink b25023



Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern

Empfänger (g____@bern.ch via pikettsarpikettsar@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Bern, 31. Oktober 2014


Sehr geehrter Herr G____

1)
Es ist eine weitere Woche vergangen – wie erwartet blieb mein Briefkasten leer. Keine der angeschriebenen Hilfsorganisationen hat mir Fahrkarten zugestellt damit ich persönliche bei Ihnen vorsprechen und die Anmeldung nach Ihren Vorstellungen hätte vornehmen können.

2)
Ich kenne mich damit nicht aus, doch ev. bliebe die Option des Schwarzfahrens? Dann jedoch würde ich mich des Tatbestandes der «Erschleichung von Beförderungsleistungen» gegenüber Bernmobil oder einer anderen Unternehmung schuldig machen, die Folgen – eine Strafanzeige, ein weiteres Gerichtsverfahren mit Folgenkosten inklusive ggf. einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder umgerechnet 150 Stunden gemeinnützige Arbeit bei Nichtbezahlung der Ausstände usf.

3)
Tag der Zwangsräumung
Um auf den Punkt zu kommen, es ist der 31.10.2014 – der Tag, an dem ich meine Wohnung zu verlassen habe.

4)
Notunterkunft und EssensrationAufgrund meiner Anträge Ziff. 4.a) bis 4.b) vom 16. Oktober 2014 (b25020), den erstmalig gestellten Anträgen vom 25.02 und 07.10.2014, darf ich Sie bitten, in Anwendung des nicht einklagbaren Artikels Ziff. 12 – verankert in der Schweizerischen Bundesverfassung – mir bis zum 31.10.2014 - 17:00 Uhr eine Notunterkunft, Essensration etc. zur Verfügung zu stellen, inklusive schriftlicher Kostengutsprache für diese besagte vorübergehende Bleibe, die für mich zu Fuss erreichbar sein muss.

5)
Verbrennen des Inventars

Im weiteren stellt sich mir die Frage, wie meine Habseligkeiten, das Inventar in meiner Wohnung entsorgt oder verbrannt werden soll. Dafür möchte ich Sie bitten, mir eine Checkliste zur Verfügung zu stellen, an der ich mich in den nächsten paar Tagen gemäss ihrem Leitbild orientieren kann.

Für den Leser, die Leserin – ein Auszug aus dem Leitbild des Berner Sozialamts, damit die Kluft und Diskrepanz zwischen Fremd- und Selbstwahrnehmung besser fühl- und erlebbar wird.

Zum Leitbild des Berner Sozialamts mit Zitat;

"Wir sorgen für:
die finanzielle Existenzsicherung: ..jede Person in der Stadt Bern soll ein menschenwürdiges und eigenverantwortliches Leben ohne materielle Not führen können.

die berufliche Integration: ..Stellensuchende sollen möglichst rasch und nachhaltig (wieder) in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.

eine angemessene Ausbildung: ..wir fördern Berufsausbildungen und andere Qualifikationsmassnahmen für die von uns betreuten Personen.

die soziale Integration: ..wir stellen sinnvolle(!) Tätigkeiten und Strukturen bereit, welche die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

unsere Arbeit trägt dazu bei: ..den sozialen Frieden in der Stadt Bern zu sichern und die Chancengleichheit zu fördern.“


Damit Sie als Leser die Gelegenheit erhalten, sich zur momentanen Situation zu äussern, lanciere ich mit diesem Schreiben, bzw. innerhalb dieses Blogs eine Umfrage, bei der sich die Menschen zum Leitbild des Sozialamt Bern frei äussern können – auf die Auswertung der Umfrage bin ich gespannt.





Umfrage Ergebnisse bis anhin



6)
Erreichbarkeit
Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in Bern wird der Einfachheit halber weiterhin geleert werden.

7)
Transparenz
Jetzt wäre der ideale Zeitpunkt, sollten Sie mir aus formeller Sicht etwas Wichtiges mitzuteilen haben, dass Sie dies heute tun könnten. Denn diese „Eckparameter“ zu kennen wäre insofern von Vorteil, weil im Anschluss keine Partei sich gegenseitig etwas vorzuwerfen hat, dass dies oder jenes nicht zur Sprache gekommen sei.

8)
Weiterhin fehlende Empfangsbestätigung
Sie hatten bisweilen Kenntnis meiner ersten schriftlichen Wohnungskündigung vor anno einem Jahr. Sie haben frühzeitig Kenntnis erlangt von meiner zweiten Wohnungskündigung. Ich darf davon ausgehen, dass Sie wie beim ersten Kündigungsschreiben es auch beim zweiten Kündigungsschreiben gegenüber anderen verfügenden Behörden verleugnen werden, Kenntnis von all diesen Schreiben gehabt zu haben. Die Beweislast (leider) bei mir, dem Antragssteller liegt – Sie nicht gewillt sind, mir eine Empfangsbestätigung im fünften und wiederholten Male ausstellen zu wollen (gem. b25013, b25016, b25018, b25020). Somit mir als Option offen bleibt, Vorkehrungen zu treffen, welche der Beweiskraft genügend Rechnung trägt und gegenüber verfügenden Behörden gewichten müsste. Die Vorkehrungen meinerseits so aussehen, dass mein Anliegen bezüglich der Empfangsbestätigung auf Plattformen publik gemacht worden sind. Auf Plattformen, bei denen es für das einzelne Individuum schwierig ist, Texte im Nachhinein löschen und/oder verändern zu können, denn Geld für ein Einschreiben steht mir leider keines zur Verfügung.

9)
Die Alternative zu einem Einschreiben
Die Archivplattformen, auf denen mein Antrag abrufbar ist: Archive.org, Google.com, Twitter.com, Scoop.it, Wordpress.com, Blogger.com, Facebook.com, um nur einige der grösseren Plattformen zu nennen. Es darf an dieser Stelle betont werden, würde das Sozialamt Bern ihrer Mitwirkungspflicht in korrekter Weise nachkommen, indem eine einfache Empfangsbestätigung ausgestellt worden wäre, dieser unglaubliche Aufwand auf Klientelseite entfallen und es der Transparenz und der humanen Zusammenarbeit dienlich gewesen wäre.

Von meiner Seite denke ich ist alles gesagt und sehe hiermit mein Anliegen, dargelegt in klaren, einfachen und verständlichen und unverfänglichen Worten, gerichtet an das Sozialamt in Bern, vorerst als abgeschlossen an.

Haben Sie offene Fragen oder gibt es Unklarheiten?

10)
Telefonische und örtliche Erreichbarkeit
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Versuchen Sie bitte keine Argumente der Presse gegenüber vorzutragen, wie z.B. „..man habe die Person (telefonisch) nicht kontaktieren können..“, denn ein Telefon ist aus verständlichen Gründen seit lange nicht mehr finanzierbar – das Gleiche gilt für die Erreichbarkeit vor Ort. Sie können mich weiterhin per E-Mail erreichen.

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Fritz Müller99

1 Exemplar

b25023 Dieses Schreiben
Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2014/10/b25023.html