Dienstag, 14. Oktober 2014

Die Einreichung des Nothilfeantrags – der zweite, bzw. dritte Versuch

Das Sozialamt Bern verweist den Hilfesuchenden an eine Pikett E-Mail Adresse. Bekundet gleichzeitig, dass die Eingabe erneut gemacht werden muss. Zwischenzeitlich teile ich die Besorgnis hinsichtlich der Zeit, die da ungenutzt verstreicht, zwischen der sogenannten Willensäusserung und der Nothilfe, die eigentlich in einem funktionierenden Gesellschaftssystem geleistet werden müsste. Als geduldiger Schweizer – dem es offenkundig an nichts mangeln soll – kein Problem, machen wir gerne. Machen wir die Eingabe ein zweites, drittes, ggf. ein viertes Mal.
Permalink b25018


Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern

Empfänger (g____@bern.ch via pikettsarpikettsar@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Bern, 15. Oktober 2014


Sehr geehrter Herr G_____

Besten Dank für die Bekanntgabe der Pikett E-Mail Adresse vom Sozialamt der Stadt Bern. Diese werde ich zukünftig für die weitere Kommunikation zusätzlich verwenden (obschon ich die Vermutung hege, dass diese E-Mail in dieser Form nicht funktionieren wird – meine Annahme).

Auf der „Landkarte der Verantwortlichen, welche sich an Sanktionspraktiken im «Harz-IV» und ähnlichen Systemen beteiligen“, dort steht für das Sozialamt Bern ausschliesslich ihr Name. Von daher werden Sie es bestimmt verstehen, wenn ich weiterhin Sie als Ansprechperson namentlich als hauptverantwortliche Person in der Anschrift anspreche mit Kopie an pikettsarpikettsar@bern.ch.

Seit der lückenlosen Publikation des Dialogs zwischen mir und dem Sozialamt entfällt demnach ein erneutes Einreichen der Unterlagen – eine Referenzierung diesbezüglich würde demnach genügen. Beispiel – diese Eingabe/dieses Schreiben über Google lesen http://bit.ly/1o8KW2D.

Hiermit stelle ich formell den dritten Antrag für Nothilfe, welche auf die Randbedingungen im Besonderen eingehen aufgrund der Ihnen vorliegenden aktuellen Aktenlage gemäss
  • Einschreiben vom 25.02.2014
  • E-Mail an g____@bern.ch vom 07.10.2014 und
  • E-Mail an pikettsarpikettsar@bern.ch vom 15.10.2014
Mit der Bitte um die entsprechende schriftliche Bestätigung nach b25014.

Auf die Form der Antragseingabe bezogen – dafür bedarf es keiner besonderen Form, es spielt keine Rolle, ob der Antrag mündlich oder schriftlich beim Sozialamt eingereicht wird – einzig massgebend hierfür ist die Willensäusserung.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Fritz Müller99

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