Thema heute: Der Sozialhilfeempfänger muss der verfügenden Behörde den Nachweis erbringen, dass Geld von ihm eingezahlt worden ist – nur dann auf seine über 100-seitige Hauptbeschwerde eingetreten werde #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b240100
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (l____@bger.admin.ch)
Schweizerisches Bundesgericht
Frau Dr. jur. L____
Schweizerhofquai 6
6004 Luzern
Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch, g____@bern.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 20. Januar 2015
Sehr geehrte Frau Dr. L_____
1)
Nachweis Vorschusszahlung (999 99 999 SH und 999 99 999 SH (2) und BM 99 9999 / P99 | BM 99 99999 / P99)
Ich beziehe mich auf Ihre Verfügung vom 7. Januar 2015 (b24098), in der Sie mich auffordern, den Fehlbetrag innerhalb der nicht erstreckbaren Nachfrist zu überweisen, ansonsten Sie auf die Eingabe der Beschwerdeführenden Partei nicht eingehen würden (Art. 62 Abs. 3 BGG).
Am 20.01.2015 wurde der noch ausstehende Betrag von Fr. 440.- an die Gerichtskasse überwiesen (IBAN CH17 0900 0000 1000 0674 3). Innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist lasse ich Ihnen hiermit den Nachweis der geleisteten Vorschusszahlung zukommen (Postbeleg, b24099).
2)
Empfangsbestätigung
Mit Frist bis 28.01.2015 darf ich Sie bitten, den Eingang der Zahlung von Fr. 440.- mit b240101 (o. äq.) an genannten Absender (siehe Korrespondenzadresse) zu quittieren.
Beweismittel
- ftp://usr:pass@anywhere.com/dok2.zip (~2 MB)
Beigelegte Kopien (dok2.zip)
b24099 Postbeleg
b240100 Dieses Schreiben
b240101 Empfangsbestätigung Mustervorlage
Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/01/b240100.html
Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Fritz Müller99
1 Exemplar
Beweismittel (b24099-101) und Downloadlink, in der Beilage
Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b240100 ist die Beschwerdeführende Partei, Fritz Müller99. Die Postadresse kann trotz der Obdachlosigkeit weiterhin verwendet werden. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird zurzeit noch geleert.
Permalink b240101
Empfangsbestätigung
Hiermit bestätigt die Empfängerin, Frau Dr. L____ (Schweizerisches Bundesgericht), gegenüber dem Absender Fritz Müller99 den Empfang nachfolgender Unterlagen:
a) Nachweis Vorschusszahlung Fr. 440.- und Zahlungseingangsbestätigung vom
20.01.2015 (b24099)
b) Weitere Beweismittel, Nachtrag 1 vom 15.12.2014 (b24097, Ziff. 2)
Absender
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger
Schweizerisches Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern
O Identität bekannt/überprüft
O ______________________________________________________
Anmerkung
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Ort, Datum
___________, __________________
Unterschrift/Stempel
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