Das Sozialgericht Speyer hat in einem Beschluss vom 17.08.2017 unter dem Az. S 16 AS 908/17 ER die Europarechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des SGB II- Leistungsausschlusses und der Überbrückungsleistungen für EU-Bürger festgestellt und dementsprechend für einen 18jährigen spanischen Staatsbürger die Bewilligung vorläufiger Leistungen nach dem SGB II angeordnet. Rechtsauffassung des Sozialgerichts Das Sozialgericht vertritt in seiner […]
Weg mit der
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Quelle:
via @Sozialhilfe24.de, October 02, 2017 at 09:21PM