Es ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz: Wer etwas ohne einen rechtlichen Grund erhalten hat, muss die Zuwendung zurückgeben. Das gilt auch bei Leistungen auf Basis des SGB II, also für Hartz IV Zahlungen. Doch zu diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Kein genereller Rückzahlungsanspruch bei zu viel gezahltem ALG II Mit Urteil vom 21.09.2016, Az. S 35 […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @Sozialhilfe24.de, September 30, 2017 at 02:56PM