Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht, kurz EuGH, hat entschieden (Beschwerde-Nr. 61496/08), dass immer dann, wenn Arbeitgeber Kommunikation ihrer Mitarbeiter überwachen wollen, sie sich an strenge Regeln halten müssen. Regel 1: Der Arbeitgeber muss über die Möglichkeit und das Ausmaß von Kontrollen vorab informieren. Regel 2: Es muss ein legitimer Grund für die Kontrollmaßnahmen gegeben sein. […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @Sozialhilfe24.de, September 20, 2017 at 07:34AM