Sonntag, 3. September 2017

[7/7] Erwerbs(un)fähig – Was heisst das konkret?

Aber… ist das nicht eine etwas gar einseitige Sicht der Dinge, die ich in den letzten sechs Artikeln gezeichnet habe? Hat die SVP trotz allem nicht auch «eine wichtige Debatte angestossen»?

Sagen wir mal so: Wenn ein Sturmkommando von 100 Schützen über Jahre hinweg regelmässig wahllos auf grosse Menschenansammlungen schiesst und dabei zufälligerweise gelegentlich auch ein Taschendieb oder ein Krebspatient tot umfallen, heisst das nicht unbedingt, dass das eine ideale Methode darstellt, um Taschendiebstahl oder Tumore zu bekämpfen. Aber man kann der Bevölkerung natürlich durchaus jahrelang eintrichtern, dass das eben genau so sein müsse. Weil… Taschendiebe. Und Tumore.

Das ganze Schmierentheater darum, welche Krankheiten denn nun «objektivierbar» sind und welche nicht, hat von einer, wenn nicht der zentralen Frage abgelenkt: Wann ist jemand eigentlich erwerbs(un)fähig?

Erwerbsunfähigkeit wird im Artikel 7 des ATSG folgendermassen definiert:

1 Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt.

2 Für die Beurteilung des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit sind ausschliesslich die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.

Nach ATSG ist also nicht die Diagnose relevant, sondern die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Man kann es sich natürlich einfach machen und behaupten, dass die Folgen der Krankheiten A, B, C, D, E … X, Y und Z grundsätzlich «objektiv überwindbar» (oder behandelbar) sind und darum keine Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit haben können. Das ist das, was die Juristen am Bundesgericht (trotz anderslautender Versprechungen im BGE 9C_492/2014) immer wieder machen. Oder wie man am Stammtisch sagen würde: Der Ueli im Rollstuhl ist ein Invalider, das sieht man sofort, aber bei Fatima da sieht man ja nix, das ist so eine Scheininvalide.

Wenn ich also ein grosses Versäumnis der letzten zehn, zwanzig Jahre benennen müsste, wodurch sich Vorurteile gegenüber Menschen mit unsichtbare Krankheiten auch in Rechtsprechung und Gesetzgebung festsetzen konnten, dann ist das die grossmehrheitliche Unfähigkeit/Untätigkeit von Medizinern/Psychiatern/Psychologen und auch der entsprechenden Organisationen sowohl der Bevölkerung, den Politikern, der Verwaltung, den Juristen als auch den Arbeitgebern zu erklären, wie sich unsichtbare/psychische Erkrankungen ganz konkret auf die Erwerbsfähigkeit auswirken. Welche Fähigkeiten können eingeschränkt sein, wenn jemand an einer Depression, einer Persönlichkeitsstörung oder einer Schmerzstörung erkrankt ist? Warum kann er oder sie dann möglicherweise nur beschränkt oder gar nicht arbeiten?

Jörg Jeger, Rheumatologe und Chefarzt der Medas Zentralschweiz, hat immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die Einteilung in sogenannt «objektivierbare» und «nicht objektivierbare» Krankheitsbilder den effektiven Auswirkungen, die diese Krankheiten zur Folge haben können, nicht gerecht wird. Besonders eklatant zeigte sich die Willkürlichkeit dieser Einteilung, als das Bundesgericht befand, dass eine (nicht direkt objektivierbare) Cancer related Fatigue NICHT den «Päusbonog» zuzurechnen sei:

Als Begleitsymptom onkologischer Erkrankungen und ihrer Therapie liegt der CrF zumindest mittelbar eine organische Ursache zugrunde, weshalb es sich mit der Vorinstanz nicht rechtfertigt, sozialversicherungsrechtlich auf die tumorassoziierte Fatigue die zum invalidisierenden Charakter somatoformer Schmerzstörungen entwickelten Grundsätze (BGE 130 V 352) analog anzuwenden.

BGE 8C_32/2013

Jeger fragte u.a.:

Handelt es sich um ein Werturteil? Sind Menschen, die eine lebensbedrohliche Krebskrankheit überlebt haben und danach müde sind, für die Invalidenversicherung schützenswerter als Menschen, die repetitive körperliche und psychische Traumatisierungen überlebt und eine chronische Schmerzkrankheit entwickelt haben oder müde geworden sind?

Warum vertraut man bei der Cancer-Related Fatigue auf die Einschätzung der Leistungsfähigkeit durch den Arzt, beim Fibromyalgie-Syndrom nicht?

Jörg Jeger: Die persönlichen Ressourcen und ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Wiedereingliederungsfähigkeit – Eine kritische Auseinandersetzung mit der Überwindbarkeitspraxis

Im Gegensatz zu Jeger, der für eine grundlegende Gleichbehandlung aller Versicherten plädiert (egal welche Diagnose einer Behinderung/Einschränkung zugrunde liegt) reagierten die Juristen von Integration Handicap in «Behinderung und Recht 4/13» in typischer Behindertenwesenmanier auf den Bundesgerichtsentscheid bezüglich Cancer related Fatigue:

Diese [die Päusbonog] Rechtsprechung hat bisweilen dazu geführt, dass sich gewisse IV-Stellen bei jeder Schmerzproblematik und bei jeder Fatigue-Problematik undifferenziert auf die genannte Rechtsprechung berufen und eine Invalidität verneinen. Das Bundesgericht hat nun glücklicherweise dieser Tendenz mit einem neuen Grundsatzurteil einen Riegel geschoben.
(…)
Das Urteil ist insofern von grosser Bedeutung, als es den Beurteilungen der medizinischen Fachspezialisten wieder die ihnen gebührende Bedeutung zurückgibt und die zunehmende Kluft zwischen medizinischen und rechtlichen Einschätzungen im Sozialversicherungsrecht nicht noch grösser werden lässt. Was für die tumorassoziierte Fatigue gilt, dürfte gleichermassen für die ebenfalls häufige MS- assoziierte Fatigue, die Müdigkeit im Rahmen eines Post-Polio-Syndroms sowie andere regelmässig durch schwere organische Erkrankungen ausgelöste Müdigkeitserscheinungen gelten.

Statt Gleichberechtigung und faire Einschätzung der Leistungsfähigkeit für alle Menschen mit einer Behinderung/Erkrankung zu fordern, wurde «begrüsst», dass die «richtig» behinderten Schäfchen nun doch noch knapp ins Trockene gerettet werden konnten. Soviel dazu, was die Behindertenorganisationen zum ganzen Schlamassel beigetragen haben. Von der Reaktion von Pro Infirmis auf die Scheininvalidenkampagnen fange ich gar nicht erst gross an:

Wir vertreten natürlich nur Behinderte mit Pro Infirmis Echtheitszertifikat und nicht so Leute mit komischen Krankheiten (Ein Kind kann zwar rein rechtlich gar nicht invalid/erwerbsunfähig sein, aber Hauptsache ein herziges Bild). Die mit den komischen Krankheiten benutzen wir zehn Jahre später dann aber gern, um ein bitzeli Werbung in eigener Sache zu machen.

Es gab (und gibt) nur wenige Akteure, die versuch(t)en, die Sachverhalte objektiv (soweit das halt möglich ist) zu analysieren und auch konkrete Ideen entwickelten, wie ein vorurteilsfreier Umgang mit Versicherten mit allen Arten von Behinderungen aussehen könnte. Der oben erwähnte Gutachter Jörg Jeger engagiert sich seit vielen Jahren für eine bessere Verständigung zwischen Medizinern und Juristen sowie für eine faire und möglichst faktenbasierte Begutachtung.

→ Aktuelles Portrait von Jörg Jeger und seinem Berufskollegen Christoph Ettlin im Beobachter: «Wir sind von allen Seiten unter Druck» 
Fachartikel von Jörg Jeger bei Researchgate

Auch der Basler Psychologe Niklas Baer hat mit diversen Forschungsarbeiten dazu beigetragen, Licht ins Dunkel der Invalidisierungen aus psychischen Gründen zu bringen. Baer macht seine Forschungsergebnisse regelmässig in Vorträgen für die Praxis zugänglich und informiert Arbeitgeber darüber, wie sich psychische Störungen auf die Arbeitsfähigkeit auswirken und wie Arbeitgeber mit betroffenen Mitarbeitenden umgehen können.

Forschungsarbeiten von Niklas Baer
→ Leitfäden für Arbeitsplatzerhalt bei psychisch erkrankten Mitarbeitenden für ArbeitgeberInnen und PsychiaterInnen

Die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) hat zudem Leitlinien für die Begutachtung psychiatrischer und psychosomatischer Störungen erarbeitet.

Es ist also nicht so, dass überhaupt niemand was macht, nur in die breite Öffentlichkeit schafft es das komplexe Thema «Erwerbs(un)fähig – Was bedeutet das bei psychischen/unsichtbaren Krankheiten konkret?» halt einfach nicht. Das hat natürlich auch mit der Stigmatisierung psychischer Krankheiten bzw. generell von Behinderung zu tun. Man (das heisst die «Gesunden») will eigentlich lieber gar nicht so genau wissen, was man dann möglicherweise alles nicht mehr kann, wenn man krank oder behindert ist. Das ist nicht schön. Und es macht Angst.

Wenn das Bundesgericht behauptet, dass mittelschwere Depressionen «behandelbar» sind, ist das zu einem gewissen Teil auch einfach eine Verdrängung Verleugnung der Tatsache, dass das halt nicht immer so ist. Die Psychiaterin Ulrike Hoffmann-Richter hält im Bezug auf die Praxis des Bundesgerichtes fest:

Depressive Störungen sind grundsätzlich behandelbar. Das ist unbestritten. Allerdings beruht dieses Wissen auf Studienergebnissen. Das heisst, es handelt sich um Gruppenergebnisse. Ob die Störung auch beim einzelnen Patienten behandelbar ist und wie gut sich die Symptomatik zurückbildet, wie leistungsfähig er wieder werden kann, bedarf der individuellen Prüfung.(…) Die pharmakologische Behandlung ist bei ca. zwei Dritteln der Patienten erfolgreich, bei einem Drittel ist sie nicht wirksam. In den Studien aus den letzten Jahren hat sich die Relation sogar umgekehrt: Die Pharmakotherapie scheint nur bei ca. 1/3 der Patienten die erwartete, überprüfbare Wirkung zu zeigen. Zusätzliche Effekte sind durch Psychotherapie erreichbar. Auch sie wirkt nicht in jedem Fall.

Ulrike Hoffmann-Richter: Psychische Beeinträchtigungen in der Rechtsprechung – Ein Blick aus psychiatrischer Sicht. (Sozialversicherungsrechtstagung 2015)

Die Ausführungen von Hoffmann-Richter zeigen (einmal mehr), dass das Bundesgericht keine Grundsatzentscheide darüber fällen sollte, welche Krankheitsbilder behandel- oder überwindbar sind. Das entspricht wie eingangs schon gezeigt auch nicht dem ATSG wonach nicht die Diagnose, sondern die individuellen Folgen einer Erkrankung für die Einschätzung der Erwerbsunfähigkeit ausschlaggebend sein sollen.

Der Berufsalltag von Bundesrichtern bringt es zudem mit sich, dass sie zu einem grossen Teil vor allem jene IV-Fälle sehen, die unklar, speziell und irgendwie «schwierig» sind. Und zu einem ebenfalls grossen Teil wurde bei diesen Fällen ein Medas-Gutachten erstellt. Erstellt von Gutachtern, die tendenziell auch vor allem jene Fälle begutachten müssen, die unklar, speziell und irgendwie «schwierig» sind. Aufgrund dieser Gutachten von Gutachtern, die vor allem schwierige Fälle sehen, fällen dann die Bundesrichter – die auch vor allen die schwierigen Fälle sehen – (Bias anyone?) Grundsatzurteile zur Überwindbar-/Behandelbarkeit, die zwar für den «schwierigen» Einzelfall vielleicht noch nachvollziehbar erscheinen, aber in ihrer Absolutheit allen anderen Fällen mit dem selben Krankheitsbild nicht gerecht werden.

IV-Stellen und kantonale Gerichte prüfen dann aber die entsprechenden Fälle gar nicht mehr individuell, sondern beziehen sich auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtes. Im vorauseilenden Gehorsam beziehen sich findige Gutachter ebenfalls auf die Rechtsprechung und versuchen mit allerlei Tricks aus einer anerkannten Gesundheitsstörung eine zu machen, die eben nicht anerkannt wird. Prof. Dr. med. Alexander Kiss, Universitätsspital Basel Abt. Psychosomatik, hat in der SAEZ solche «Strategien» von Gutachtern beleuchtet:

Strategie 6: Kombination von Fehldiagnose, Unwissen und Entwertung des betreuenden Arztes
Der behandelnde Psychiater stellt bei seiner 39-jährigen Patientin mit einem metastasierenden Brustkrebs ein CRF mit einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit fest. Die Patientin wird begutachtet. Das Gutachten stellt fest, dass die Patientin kein Cancer-related Fatigue, sondern eine Neurasthenie hat und somit 100% arbeitsfähig ist.

Alexander Kiss: Wie soll man begutachten? (SAEZ, 2017/3031)

Und wenn der Guatchter nicht «findig» oder willig ist, hilft die IV-Stelle auch gerne mal nach und fordert ganz direkt:

«Wir bitten Sie, bei der Plausibilisierung des Verlaufes der Arbeitsunfähigkeit die aktuelle Rechtsprechung zur posttraumatischen Belastungsstörung zu berücksichtigen.»

Jörg Jeger: Unklare Beschwerdebilder – Ist die Rechtsprechung klar? (2015)

Wie bisher bereits mehrfach erwähnt, sollte nicht die Diagnose, sondern die effektiven Einschränkungen relevant sein. Diese Sichtweise vertritt auch die Interessengemeinschaft Versicherungsmedizin Schweiz (SIM):

Leider machen immer noch viele Gutachter trotz intensiver Weiter- und Fortbildung durch die Swiss Insurance Medicine den Fehler, die Leistungseinschätzung resp. die Arbeitsunfähigkeit direkt auf die Diagnose abzustützen anstatt aufzuzeigen, welche Fähigkeiten aufgrund der Diagnosen gestört sind und wie sich diese Fähigkeitsstörungen auf Aktivität und Teilhabe auswirken.

Medizinische Begutachtung in der Schweiz, SIM 2017 

Und hier wären wir dann bei der Verantwortung der behandelnden PsychiaterInnen:

  • Wenn Sie für die IV ein Gutachten über eine/n PatientIn schreiben, sollten Sie möglichst genau aufzeigen, welche Fähigkeiten durch die Erkrankung eingeschränkt sind. Die Beschreibung der Einschränkungen ist nicht nur für eine eventuelle Berentung relevant, sondern auch für die Erhaltung des Arbeitsplatzes oder für eine Reintegration.
  • Bei der Erhaltung des Arbeitsplatzes oder einer Reintegration kann (vor allem bei einer starken Beeinträchtigung des Patienten) ein gemeinsames Gespräch zwischen dem Arbeitgeber, dem Patienten und Ihnen als PsychiaterIn hilfreich sein.
  • Falls Sie Bedenken wegen des Arztgeheimnisses haben: Der Arbeitgeber braucht weder die Krankengeschichte noch die genaue Diagnose des Patienten zu kennen. Relevant ist vor allem, was der Mitarbeiter kann und was nicht und wo er gegebenenfalls gewisse Anpassungen braucht.
  • Weder die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit noch die Gesprächsführung mit Arbeitgebern oder IV sind Teil der psychotherapeutischen Ausbildung. Besuchen Sie deshalb Infoanlässe und Weiterbildungsangebote der IV-Stellen oder der Interessengemeinschaft Versicherungsmedizin Schweiz (SIM).
  • Informieren Sie sich über das aktuelle politische und juristische Geschehen rund um die Invalidenversicherung – und zwar bevor Sie Ihren Patienten und Patientinnen versichern, dass deren IV-Renten «sicher» seien.
  • Wenn Sie sich in den Medien äussern (sei es in der Tagespresse, Interviews, Fachzeitschriften oder Leserbriefen): So beliebt tragische Geschichten über arme Tröpfe, die bei der Sozialhilfe landen auch sind; Versuchen Sie immer auch möglichst sachlich und anschaulich zu vermitteln, welche Auswirkungen psychische/unsichtbare Erkrankungen ganz konkret auf die Erwerbsfähigkeit haben können (Konzentrationsprobleme, schnelle Erschöpfbarkeit usw.). Die Öffentlichkeit wurde nun seit bald 15 Jahren mit dem Narrativ (von SVP, Bundesgericht u.s.w.) gefüttert, dass diverse psychische/nicht organische Störungen keine Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit haben können. Es ist deshalb wichtig aufzuzeigen, welche Symptome solche Störungen verursachen und was die Psychiatrie/Therapie/Medikamente zu bewirken vermag, und eben auch: was nicht.
  • Lesen Sie:
    Unklare Beschwerdebilder: Ist die Rechtsprechung klar? (Jeger, 2015)
    Was ist schwierig an «schwierigen» Mitarbeitern? (Baer, 2013)
    Erkenntnisse aus der «Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung» (Baumann, 2015)

Die Entwicklungen, die ich in dieser Serie skizziert habe, kommen nicht von ungefähr. Sowas passiert dann, wenn niemand laut und deutlich sagt: «Herr Blocher, Sie lügen.» Und das nicht nur einmal, sondern jedesmal. Ja, das ist mühsam. Und ja, wir haben wirklich alle Besseres zu tun, als permanent eine organisierte Lügenbande zu korrigieren. Aber wenn man dem nichts entgegensetzt, geht das immer so weiter. Im aktuellen Postulat «Massnahmen zur Senkung der Prämienlast in der obligatorischen Krankenversicherung. Strikte Trennung zwischen Therapie und längerfristiger Krankschreibung» fordert die SVP-Fraktion nämlich:

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Gesetzesbestimmungen wie anzupassen sind, damit eine strikte Trennung der ärztlichen Tätigkeit als Therapeut und derjenigen als Beurteiler der Arbeits- und/oder Erwerbstätigkeit der Patienten nach mehr als 1-monatiger Arbeitsunfähigkeit erreicht werden kann. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit müsste dann durch andere, festzulegende Institutionen nach objektiv gültigen Kriterien erfolgen. Der behandelnde Arzt dürfte sie nur noch provisorisch verlängern, bis die zuständige Institution nach versicherungsmedizinischen Kriterien entschieden hat.

Begründung:
Dies würde Patientenkarrieren und Abklärungen verhindern, die nur zum Zweck eines sekundären Krankheitsgewinns entstehen. Es darf aus praktischer Erfahrung vermutet werden, dass dies einen nicht unerheblichen Teil der heutigen Gesundheitskosten ausmacht, z.B. im Bereich der überaus kostenverursachenden chronischen Rückenschmerzen, aber auch im Bereich der Psychosomatik, um nur zwei konkrete Beispiele zu nennen.

Man hätte hier auch wertfrei argumentieren können, dass Krankschreibungen (oder deren Verweigerung) die therapeutische Beziehung belasten können. Aber die Sache an sich ist offenbar nur sekundär. Das Postulat dient vor allem dazu, Ärzte wie Patienten (Sekundärer Krankheitsgewinn, Psychosomatik, Kosten) einmal mehr in ein schlechtes Licht zu rücken.

SVP-Exponenten nutzen nach wie vor jede erdenkliche Möglichkeit, Menschen mit angeblich unklaren oder psychischen Störungen als Kostenfaktoren und Sozialschmarotzer darzustellen. In der Sendung «Arena» vom 12. Mai 2017 (Thema: Legal Kiffen?) deutete die Thurgauer SVP-Nationalrätin Verena Herzog bedeutungsschwanger auf den vor ihr liegenden Papierstapel. Sie habe hier eine Studie des BSV und darin stehe, dass:

  1. Die Zahl der jungen IV-Bezüger zwischen 18 und 29 Jahren massiv zugenommen habe (Komplett falsch: die Neurenten bei dieser Altersrgruppe sind seit 15 Jahren stabil)
  2. Fast ein Drittel der Neurentenbezüger eine Rente wegen Schizophrenie bezögen (Die betreffende Studie hat nicht alle jungen Neurentner – ca. 2600/Jahr – sondern nur die mit psychischen Krankheiten – ca. 1600/Jahr – untersucht. Davon haben 22% Schizophrenie. Heisst: Ca. 13,5 aller Neurentner zwischen 18 und 29 leiden unter einer Schizophrenie. Das ist nicht «fast ein Drittel»
  3. Ein Grossteil sei wegen/im Zusammenhang mit Cannabis IV-Bezüger. (Die Studie hält fest, dass bei der Gruppe der Schizophrenen – also bei 13,5% aller jungen Neurentner «oft eine Substanzabhängigkeit diagnostiziert» sei: «Erfahrungsgemäss meist Cannabis. Es ist bekannt, dass Cannabiskonsum bei Personen mit schizophrener Symptomatik stark gehäuft auftritt (Möller, Laux & Deister, 2005).»

SVP-Nationalrätin Verena Herzog schaffte es also in knapp 30 Sekunden (im Video ab 12.46) den Eindruck zu erwecken, dass Junge sich haufenweise «in eine IV-Rente kiffen». Als Patrick Frey nachfragte, ob das denn bewiesen sei, antwortet Herzog: «Ich habe sie da, die Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Das sind Zahlen, die ich von da entnehme.»

Ähem ja. «Kreativ» interpretierte «Zahlen». Die BSV-Studie untersuchte übrigens die «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten (2015) » und nicht die genetischen Faktoren, welche gleichzeitig die Anfälligkeit für Schizophrenie und Suchterkrankungen erhöhen.

Aber weil die BSV-Studie dummerweise aufgezeigt hatte, dass die jungen IV-Bezügerinnen nicht alle dieses eingebildete ADHS, sondern tatsächlich schwerwiegende Einschränkungen haben, schwenkt man jetzt eben um auf «Aber die sind selber schuld an ihrer Krankheit!» (Von «überwind- und therapierbar» ist der Weg dann auch gar nicht mehr so weit zu «mit überwiegender Wahrscheinlichkeit selbstverschuldet» und ergo «nicht versichert»).

Oder um es kurz zu machen: Bullshitter will bullshit. Und wenn man nichts dagegen tut, wird das auch weiterhin rechtliche und gesellschaftliche Folgen für Menschen mit unsichtbaren/psychischen Erkrankungen haben.

Für diejenigen Menschen, deren Leben durch eine Erkrankung komplett auf den Kopf gestellt wurde. Die ihre beruflichen und privaten Pläne und Träume (Beruf? Kinder?) im Gegensatz zu vielen Gleichaltrigen oft nicht mal im Ansatz verwirklichen können. Die jeden Tag mit Widrigkeiten kämpfen, die man sich als Gesunde(r) gar nicht vorstellen kann (und lieber auch nicht vorstellen will). Seien es ständige Schmerzen, permanente Erschöpfung, Panikattacken, Stimmen, die einem befehlen, man solle sich doch lieber umbringen oder Ärger mit Krankenkassen und Ämtern. Wo manche Angehörige oder Freunde sich irgendwann zurückziehen, weil sie das Leid nicht mehr mitansehen können.

Menschen, die sich neben all den krankheitsbedingten Herausforderungen auch noch damit herumschlagen müssen, dass man sie als Simulanten und Schmarotzer hinstellt. Das Erschreckende daran ist, dass das schon lange nicht mehr alleine die Sturmtruppe von rechtsaussen macht, sondern IV-Stellen auf ihren Webauftritten seit einigen Jahren beispielsweise völlig selbstverständlich dazu aufrufen, einen «Missbrauchsverdacht» zu melden. Komplett anonym freilich. Der kleine Wutbürger-Empörungs-Snack für zwischendurch quasi.

Und wenn Gutachter mittlerweile sogar aus der Tatsache, dass sich jemand in den Social Media äussert, Schlussfolgerungen über dessen Erwerbsfähigkeit ziehen (sic!) wird nicht nur der Bewegungs- sondern auch der Kommunikationsrahmen für Menschen mit unsichtbaren Erkrankungen immer enger. Während Menschen mit sichtbaren Behinderungen sich problemlos politisch engagieren, im Chor singen oder eine Selbsthilfegruppe leiten können, gilt dasselbe Verhalten bei sogenannt «nicht objektivierbaren» Störungen als «Ressource». Oder als «Verdachtsmoment».

. . . . .

Mein Respekt und meine Achtung gehört den Betroffenen mit unsichtbaren/psychischen Erkrankungen, die sich nicht nur ihrer Krankheit und allen Schwierigkeiten, die damit einhergehen jeden Tag von Neuem stellen (müssen), sondern denen zusätzlich auch noch vom Staat vermittelt wird, dass die Stigmatisierung und Diskriminierung aufgrund ihrer Erkrankung völlig gerechtfertigt sei.

Für sie – für euch – habe ich diese Serie geschrieben.

In der Hoffnung, dass damit Veränderungen angestossen werden können.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, September 03, 2017 at 10:03PM

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