Freitag, 22. September 2017

Aufwandsentschädigung bei Ehrenamt und Hartz 4

Wer Hartz 4 Leistungen bezieht, ist nicht daran gehindert, eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben. Für ehrenamtliche Tätigkeiten werden von den Organisationen, die sie anbieten, häufig Aufwandsentschädigungen gezahlt.  So auch vom Staat für diejenigen, die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung (früher Vormundschaft) übernehmen. Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung richtet sich in diesem Fall nach §§ 1908i, 1835a BGB. Aufwandsentschädigung […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, September 22, 2017 at 10:06AM

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