Sonntag, 25. März 2018

Zweierlei Mass

Im Oktober 2015 berichtete ich im Artikel «Besorgte Bürger» – und was sie nicht sehen» über «Andrea». Die 55-jährige Brigitte Obrist (wie Andrea wirklich heisst) leidet unter einer schweren Form von Cluster-Kopfschmerz und bezieht deshalb seit 18 Jahren eine IV-Rente. Aufgrund von mehreren anonymen Denunziationsschreiben, die ihr unterstellen, gar nicht «wirklich» krank zu sein (denn schliesslich könne sie sich in den Social Media äussern und sei sogar einmal in der Sendung «Club» des Schweizer Fernsehens aufgetreten und dies «ohne Probleme!» ) veranlasste die IV-Stelle Aargau eine medizinische Abklärung. Aufgrund dieser Abklärung halbierte die IV Obrists Rente im letzten Herbst auf 50%. Im Gutachten finden sich auch Passagen, die fast wörtlich dem Schreiben der Denunzianten entnommen sind, diese werden allerdings nicht als Zitate anonymer Denunzianten, sondern als «medizinische Tatsachen» wiedergegeben:

Die Versicherte hat eine sehr gute Fähigkeit, die Social Media zu verfolgen und sich darin in vielfältiger Weise zu äussern.

Watson.ch berichtete über den Fall von Brigitte Obrist und schreibt:

Nachdem Obrist von den [anonymen] Mitteilungen erfahren hatte, habe sie begonnen, sich selbst zu zensieren. «Ich traute mich nicht mehr, im Internet zu surfen. Ich fühlte mich beobachtet, wenn ich meinen Briefkasten leerte. Ich ging nicht auf den Markt im Nachbarsdorf, weil man mir dann hätte anhängen können, dass ich ja noch normal gehen kann».

Obwohl Obrist eine körperliche Krankheit hat, schienen Gutachter und die IV-Stelle Aargau die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit zumindest teilweise auf «Indikatoren» abzustellen, wie sie bei den (ehemaligen) Päusbonogs (pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage) angewandt werden. Dies überrascht nicht besonders, da die IV-Stelle Aargau geradezu bekannt berüchtigt dafür ist, somatische Krankheiten wie Päusbonogs zu beurteilen, mit dem Ziel, einen möglichst tiefen IV-Grad zu errechnen. Die IV-Stelle Aargau hatte dies unter anderem mit CrF (Cancer-related Fatigue) versucht, blitzte damit aber 2013 vor Bundesgericht ab. Einige Monate nach der Kürzung von Obrists IV-Rente argumentierte die IV-Stelle Aargau in einem anderen Fall mit Cluster-Kopfschmerz vor Bundesgericht:

Unabhängig davon, ob es sich beim Cluster-Kopfschmerz um eine nachweislich organische Pathologie oder um ein unklares Beschwerdebild handle, bedürfe es im Hinblick auf die Folgenabschätzung eines konsistenten Nachweises mittels sorgfältiger Plausibilitätsprüfung (…)

Das Bundesgericht sah das allerdings anders:

5.3. Nach dem Gesagten handelt es sich beim Cluster-Kopfschmerz gemäss aktuellem Erkenntnisstand um ein organisch bedingtes Leiden. Laut geltender Rechtsprechung fällt es daher nicht in den Anwendungsbereich des strukturierten Beweisverfahrens nach BGE 141 V 281 (…).
BGE 8C 350/2017

Als 2015 das strukturierte Beweisverfahren vom Bundesgericht eingeführt wurde, geschah dies mit der Implikation, dass Versicherte mit «Päusbonog» in Zukunft fairer abgeklärt würden. Eine Analyse des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich zeigte allerdings, dass dies nicht der Fall ist. Die Indikatoren werden nach bisherigen Erfahrungen vor allem dazu benutzt, Versicherte mit sogenannt «unklaren Beschwerdebildern» einfach besser begründet von Leistungen ausschliessen zu können. Dazu der Rechtsanwalt David Husmann im Plädoyer 1/2018:

Anstatt die Indikatoren zur Plausibilisierung einer vom Gutachter festgestellten Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen, schreitet die Administration zu einer eigenen Beurteilung. Verbreitet ist dabei der Indikator «Familie» oder «Freunde und Bekannte», wonach jemandem, der in einer Familie mit Kindern lebt oder der Freunde und Bekannte hat, eine IV-relevante Arbeitsunfähigkeit mit dem Argument abgesprochen wird, wer zu Kindern schauen könne, könne auch arbeiten, und wer Freunde und Bekannte habe, könne daraus genügend Ressourcen ziehen, um die gesundheitliche Einschränkung zu kompensieren.

Bei der IV-Sachbearbeitung beliebt ist auch die Annahme einer Leidenskompensation wegen Hobbys, Autofahrten, Ferien und Fernsehen. Aber allein schon die Tatsache, dass jemand in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, wurde schon dafür verwendet, eine Kompensation des Leidens anzunehmen. Eine solche Argumentation findet man auch im Zusammenhang mit Haustierhaltung.

Ironisch überspitzt lässt sich kalauern, ähnlich wie Blindenhunde könne die IV Indikatoren- oder Kompensationshunde abgeben, um den Grundsatz «Eingliederung vor Rente» effizient umzusetzen.

Und weil die Rentenverweigerungen mit dem Indikatoren-geleiteten Verfahren so gut funktionieren, hat das Bundesgericht im Dezember 2017 diese Abklärungs Ablehungs-Methode auf (fast) alle psychischen Störungen ausgeweitet. Anne-Sylvie Dupont, Professorin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universitäten Neuenburg und Genf, sieht dies kritisch:

Das Bundesgericht vertritt daher die Auffassung, dass psychiatrische Störungen in zwei Kategorien eingeteilt werden: in ernst zu nehmende und nicht ernst zu nehmende. Bisher wurde die Auffassung vertreten, dass «echte» psychiatrische Störungen den Grossteil der Diagnosen in der Psychiatrie ausmachen, wobei nur die ehemals psychogenen Störungen und in jüngster Zeit leichte bis mittelschwere depressive Störungen die Ausnahme bilden. Nach der neuen Rechtsprechung kehrt sich die Wahrnehmung um: Die Mehrzahl der psychiatrischen Diagnosen sind potenziell unbedeutend und müssen mittels eines extrem feinen analytischen Rasters beurteilt werden, um als invalidisierend erkannt zu werden, während nur wenige sehr spezifische Pathologien den Rang eines «echten» Gesundheitsschadens erreichen. Dadurch wird die Diskriminierung zwischen physisch und psychisch kranken Versicherten verstärkt.

Aus dem Französischen übersetzt. Ganzer Artikel als PDF: Caractère invalidant des troubles psychiques: changement de pratique. Analyse des arrêts du Tribunal fédéral 8C_130/2017 et 8C_841/2016 8C_841_2016

Ich schrieb im September 2017:

Und wenn Gutachter mittlerweile sogar aus der Tatsache, dass sich jemand in den Social Media äussert, Schlussfolgerungen über dessen Erwerbsfähigkeit ziehen, wird nicht nur der Bewegungs- sondern auch der Kommunikationsrahmen für Menschen mit unsichtbaren Erkrankungen immer enger. Während Menschen mit sichtbaren Behinderungen sich problemlos politisch engagieren, im Chor singen oder eine Selbsthilfegruppe leiten können, gilt dasselbe Verhalten bei sogenannt «nicht objektivierbaren» Störungen als «Ressource». Oder als «Verdachtsmoment».

Zum Thema «politisches Engagement» ein aktuelles Beispiel. Am 16. Februar 2018 erschien in der NZZ unter dem Titel «Ein Politiker allen Hindernissen zum Trotz» ein ausführliches Portrait über einen jungen Mann. Es beginnt so: «Islam Alijaj leidet seit seiner Geburt an einer Zerebralparese. Das hält ihn nicht davon ab, auf der SP-Liste für den Zürcher Gemeinderat zu kandidieren.» (Anmerkung: Die Wahl fand am 4. März 2018 statt).

Ein Auszug:

Ein Sauerstoffmangel führte zu Schäden im Gehirn. Die kognitiven Fähigkeiten wurden nicht beeinträchtigt, doch wird er zeitlebens an einer Sprach- und Bewegungsstörung leiden. (…)

Nach seiner KV-Lehre wollte er ein Studium beginnen. Wirtschaft oder Wirtschaftsinformatik, so sein Plan. Mit einem Hochschulabschluss und entsprechenden Hilfestellungen hätte er eine Chance im ersten Arbeitsmarkt gehabt, war der damals 22-Jährige überzeugt. Doch Vertreter seiner Lehrfirma und der Invalidenversicherung überredeten ihn, dass eine IV-Rente und eine geschützte Arbeitsstelle besser für ihn seien, erinnert sich Alijaj. Erst im Nachhinein erfuhr er, dass Betriebe für jeden besetzten Arbeitsplatz Beiträge von der IV bekommen. Zudem hängt die Höhe der IV-Rente vom Ausbildungsgrad ab. Alijaj fühlte sich hintergangen. Weder sein Arbeitgeber noch die Invalidenversicherung hätten Interesse an seinen Ausbildungsplänen gehabt, sagt er. «Finanzielle Fehlanreize aufseiten der Institutionen haben mich um mein Studium gebracht», ist Alijaj überzeugt. «Dieses Ereignis hat mich schlagartig politisiert.»

Ob Alijaj trotz seiner Behinderung effektiv fähig gewesen wäre, ein Studium zu absolvieren bleibt offen. Er hat es gar nicht erst versucht. Gegen den Willen der IV zu studieren wäre grundsätzlich möglich, ist aber auch sehr mühsam. Und selbst wenn die IV ein Studium vordergründig unterstützt, kann sie die Ausbildung zusätzlich erschweren. Die gehörlose Ärztin Tatjana Binggeli berichtete letztes Jahr in der Tageswoche über ihre langwierigen Kämpfe mit der Invalidenversicherung während ihrer Ausbildung:

Jeden Monat musste ich der IV einen Bericht schreiben, wie es um mein Studium steht. Verpasste ich zum Beispiel eine Prüfung, wollte die IV ihre Leistungen gleich stoppen. Irgendwann wurde es mir zu bunt, ich musste sogar das Studium kurz abbrechen. Ich holte mir ein Darlehen und Bankkredite, mit denen ich die Hilfsmittel selber bezahlte. So war ich die Scherereien mit der IV für eine gewisse Zeit los und konnte das Studium abschliessen. Gleichzeitig forderte ich mein Recht beim Verwaltungsgericht ein und bekam dieses zugesprochen.

Was Alijaj im Bezug auf die Institutionen andeutet, ist im Behindertenbereich allerdings ein so offenes Geheimnis, dass man es sogar in einem BSV-Forschungsbericht nachlesen kann:

In anderen Kantonen stellen die IVST [IV-Stellen] fest, dass Institutionen das Potenzial der Versicherten oft geringer einschätzen als sie selber; die Institutionen würden Eingliederungen auch eher im Weg stehen aufgrund des Interessenkonflikts, gute Werkstattmitarbeitende behalten zu wollen.

Ob Alijaj mit einem allfälligen Studienabschluss tatsächlich Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt gehabt hätte, ist ungewiss. Seinem auf seiner Webseite einsehbaren Lebenslauf nach hatte er trotz seines KV-Abschlusses nie eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt inne. Der mittlerweile 32-Jährige hat stattdessen eine Familie gegründet und ist unterdessen Vater zweier Kinder. In der NZZ klingt das dann so:

Neben seiner politischen Tätigkeit ist Alijaj Initiator eines Fördervereins, der Menschen mit Behinderung bei der Verwirklichung ihrer Karriereträume helfen soll. Die Suche nach Investoren ist in vollem Gang. Energie für diese Doppelbelastung tankt er bei seiner Familie.

Wie sich das für einen Politiker im Wahlkampf gehört, unterhielt Alijaj eine Webseite mit Blog und ist auf Twitter und Facebook präsent. Bei all diesen Ressourcen (Politisches Engagement! Vereinstätigkeit! Geschickte Socialmedia-Nutzung! Betreuung zweier! Kinder!) bekäme jeder Indiaktoren-Detektiv glänzende Augen. Aber die Indikatoren sind ja nur für die Ressourcen-Einschätzung von Versicherten mit unsichtbaren/psychischen Erkrankungen relevant. Menschen mit körperlichen Behinderungen haben keine Ressourcen. Und Geburtsbehinderte schon mal gar nicht. Diese Vorstellung Dieses Vorurteil zeigt sich auch bei der in den letzten Jahren von wirtschaftsnahen Kreisen immer lauter werdenden Forderung, dass jungen Erwachsenen keine IV-Rente mehr zugesprochen werden sollte.

Aus der  Vernehmlassungsantwort der FDP zur nächsten IV-Revision:

Wir fordern, dass junge Erwachsene nur noch in Ausnahmefällen (z.B. Geburtsgebrechen, etc.) IV-Renten zugesprochen erhalten. Anstelle einer Rente soll neu ein Taggeld entrichtet werden, welches Erwerbsanreize richtig setzt. Parallel dazu sollen junge Erwachsene eng von der IV betreut werden, um ihre gesundheitlichen Probleme zu stabilisieren und ihre Arbeitsmarktfähigkeit wiederherzustellen.

Und der Arbeitgeberverband fordert:

Die Berentung von unter 30-Jährigen muss die Ausnahme sein. Renten sollen Kindern und Jugendlichen mit schweren Geburtsgebrechen vorbehalten sein, die keine Aussicht auf einen Job im ersten Arbeitsmarkt haben. Die übrigen jungen Menschen müssen über positive Arbeitsanreize und gezielte Unterstützungsmassnahmen beruflich Tritt fassen können.

Aus einer kürzlich veröffentlichten HSG SECO-Studie über «Arbeitsanreize in der sozialen Sicherheit»:

Es stellt sich deshalb die Frage, ob man bis zu einem gewissen Alter (z.B. 30 Jahre) nur noch in Ausnahmefällen (insbesondere bei Geburtsgebrechen) eine Rente sprechen sollte, um bessere Anreize zur beruflichen Eingliederung zu setzen.

Wäre tatsächlich eine bessere Eingliederung von ALLEN beeinträchtigten Jugendlichen beabsichtigt, würde man nicht die «Geburtsgebrechen» als Ausnahmen so hervorheben. Diese Einteilung ist medizinisch schlicht nicht zu rechtfertigen. Da die «richtigen» Behinderten mit den Geburtsgebrechen – die will man dann also schon nicht in den Betrieben, die sind dann doch «zu behindert» – und dort die «nicht richtig behinderten» psychisch kranken Jugendlichen – die will man genau wenig in den Betrieben, aber DIE sollen gefälligst auch keine Rente erhalten. Es geht hier schlussendlich – einmal mehr – einfach darum, Versicherte mit psychischen Erkrankungen von Versicherungsleistungen auszuschliessen.

Diese polemische Stammtisch-Einteilung nach «richtigen» und «nicht richtigen» Behinderungen (statt nach effektiven Einschränkungen) wird Menschen mit Körper-/Geburtsbehinderungen nicht gerecht, weil man ihnen alleine aufgrund ihrer Behinderungsart jegliche Ressourcen abspricht, und ihnen quasi «automatisch» eine IV-Rente aufdrückt (und sie gegebenenfalls in geschützten Werkstätten «behält»). Und sie wird allen anderen, speziell unsichtbar/psychisch Kranken, nicht gerecht, weil man die behindernden Auswirkungen ihrer Erkrankung negiert und ihnen mittlerweile jegliche Lebensäusserungen als «Ressourcen» auslegt.

Brigitte Obrist übrigens, die vor ihrer Berentung als Projektleiterin gearbeitet hat (Und keinen Wahlkampf führt, keine Vereinsarbeit leistet und keine Kinder betreut) schreibt seit einem halben Jahr Bewerbungen. Sie sucht eine 50%-Stelle, bei der es keine Rolle spielt, dass sie pro Tag zwischen 20 und 35 Schmerzattacken erleidet und dann jedes Mal plötzlich ihre Arbeit unterbrechen muss. Bis jetzt hat sie nur Absagen erhalten. Sie wird bald auf die Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen sein.



Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, March 25, 2018 at 07:53PM

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