Wer Sozialhilfe beantragt, muss von seinem Sachbearbeiter umfassend beraten werden – auch wenn er nicht danach fragt. Das hat der Bundesgerichtshof bekräftigt. Sachbearbeiter sind dazu verpflichtet, Sozialhilfeempfänger und Antragsteller „umfassend“ so zu beraten, dass sie sich im komplizierten Paragrafendschungel zurecht finden. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung am Donnerstag betont. „Eine umfassende Beratung des Versicherten [...]
Weg mit der
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via @Hinzundkunzt.de, August 03, 2018 at 11:21AM