Freitag, 3. August 2018

Sachbearbeiter müssen Sozialhilfeempfänger „verständnisvoll fördern“

Wer Sozialhilfe beantragt, muss von seinem Sachbearbeiter umfassend beraten werden – auch wenn er nicht danach fragt. Das hat der Bundesgerichtshof bekräftigt. Sachbearbeiter sind dazu verpflichtet, Sozialhilfeempfänger und Antragsteller „umfassend“ so zu beraten, dass sie sich im komplizierten Pa­ra­gra­fen­dschun­gel zurecht finden. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung am Donnerstag betont. „Eine umfassende Beratung des Versicherten [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 03, 2018 at 11:21AM

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