Freitag, 9. November 2018

9.11. für unsere Verfassungsfrage


"9.11." FÜR UNSERE VERFASSUNGSFRAGE!

Mit Stephan Harbarth ist heute (am 09.11.2018) ein neuer Vizepräsident für das Bundesverfassungsgericht nominiert.
Der Spiegel schreibt:
  • "Der 1971 geborene Harbarth ist seit 2009 Mitglied im Deutschen Bundestag und seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Als solcher koordiniert er die gesamte Rechts- und Innenpolitik für die Unionsabgeordneten und hatte damit großen Einfluss auf den Kurs der Unionsfraktion."
Darüber hinaus ist Harbarth Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Uni Heidelberg und Partner und Vorstandsmitglied der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG - und dort in den Sparten "Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Prozessführung & Schiedsverfahren, Bank- & Finanzrecht" tätig. Er ist Mitautor führender juristischer Kommentare zum GmbH-Gesetz (GmbHG) und zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und erhält einen die Abgeordnetendiät übersteigenden Zusatzverdienst der "Stufe 10", d.i. mehr als 250.000 € im Jahr.
Ferdinand Kirchhof war 2010 der "Berichterstatter", d.h., der den Prozess leitende Richter des denkwürdigen Urteils des BVerfG, das die "Unverfügbarkeit des Existenzminimums" festgestellt und damit den Weg zu unserer Richtervorlage freigegeben hat.
Was aus dem Wechsel resultiert, bleibt abzuwarten. Unübersehbar ist, dass jetzt ein Wirtschafts- und Geldmarkt-Spezialist an die Spitze des BVerfG gelangt. Vermutlich wird auch der Zeitpunkt der Entscheidung jetzt nicht eingehalten werden.
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2018.htm?fbclid=IwAR0uCHNy-8CPiF0Vkp2T7P0rbuN-3PXRJ0KxwgADHX3aLpghedChuj3ACsA#2018-11-09-b




Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, November 09, 2018 at 10:26PM

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