Fehler von Jobcentern sind normalerweise kaum mehr eine Schlagzeile wert. Schlichtweg, weil sie an der Tagesordnung sind. Wenn nun aber ein 13-Jähriger Post vom Amt bekommt und zur Rückzahlung von Hartz IV aufgefordert wird, obwohl der Jugendliche nie Leistungsempfänger war, gehört das unzweifelhaft in die Kategorie Behördenirrsinn. Vater legt sich mit Behörde an 93,02 Euro – um diesen Betrag ging […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, November 12, 2018 at 04:54PM