Hartz IV Eltern erhalten für ihre minderjährigen Kinder Leistungen vom Jobcenter. In manchen Fällen ergeben sich jedoch Überzahlungen auf Grund von Fehlangaben der Eltern oder durch Bearbeitungsfehler des Jobcenters. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte nun, dass Kinder aus Hartz IV Familien schuldenfrei in die Volljährigkeit starten sollen (BSG, 28.11.2018, Az.: B 14 AS 34/17 R und B 4 AS 43/17 […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, December 13, 2018 at 04:30PM