Mittwoch, 5. Dezember 2018

BSG-Urteil: Hartz IV Empfänger müssen Mietkaution von Regelleistungen abstottern

Das leidige Thema rund um die Mietkaution ist unter Hartz IV Empfängern sehr umstritten. Es halten sich seit Jahren hartnäckig Halbweisheiten. Nun bringt das Bundessozialgericht Licht ins Dunkeln. Auch Hartz IV Empfänger müssen bei Anmietung einer neuen Wohnung die Mietkaution an den Vermieter zahlen. Zwar haben sie Anspruch auf ein Darlehen vom Jobcenter, doch muss dieses von den Regelleistungen abgestottert […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, December 05, 2018 at 11:43AM

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