Wenn eine Wohnung zu groß und zu teuer ist, verhängt das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren. Der Hilfesuchende hat daraufhin in der Regel 6 Monate Zeit, die Wohnkosten zu senken. Andernfalls zahlt das Jobcenter nur noch die angemessen Wohnkosten – Die restliche Miete muss dann vom Hilfesuchenden aus eigener Tasche bezahlt werden. Das Landessozialgericht hat nun entschieden, dass im Einzelfall ein erneutes […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, December 10, 2018 at 12:17PM