Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware. Darunter haben nicht nur Hartz-IV-Empfänger zu leiden, sondern jeder mit knappem Budget. Personen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, müssen allerdings zusätzlich die Mietobergrenzen der Jobcenter beachten. Dass bei der Berechnung dieser Höchstwerte nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht, bestätigt jetzt ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG). Vergleichsräume neu definieren Die Unterkunftskosten, die von den Jobcentern übernommen […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, February 01, 2019 at 09:18AM