Es droht unter Umständen sogar Ärger. Warum? So wirklich profitieren Hartz-IV-Empfänger nicht vom Kindergeld. Der Betrag wird seit jeher als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet, kann aber trotzdem zurückgefordert werden. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden – gegen Leistungsempfänger, zugunsten der Familienkasse. Familienkasse rechtzeitig informieren Kindergeld gibt es bis zum 18. Lebensjahr. Darüber hinaus bis maximal 25, […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, February 13, 2019 at 12:46PM