Mittwoch, 13. Februar 2019

Vorsicht: Die Hartz IV Kindergeldfalle

Es droht unter Umständen sogar Ärger. Warum? So wirklich profitieren Hartz-IV-Empfänger nicht vom Kindergeld. Der Betrag wird seit jeher als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet, kann aber trotzdem zurückgefordert werden. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden – gegen Leistungsempfänger, zugunsten der Familienkasse. Familienkasse rechtzeitig informieren Kindergeld gibt es bis zum 18. Lebensjahr. Darüber hinaus bis maximal 25, […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, February 13, 2019 at 12:46PM

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