Der Gesetzgeber sieht mit dem monatlichen Regelbedarf Glücksspiele nicht als abgedeckt. Trotzdem dürfen Hartz IV Empfänger Glücksspiel im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten betreiben. Es besteht somit kein Hartz IV Lotto Spielverbot. Im Falle eines Gewinnes, muss darüber jedoch unverzüglich eine Meldung beim Jobcenter getätigt werden. Können ALG II Empfänger vom Glücksspiel ausgeschlossen werden? Nein, nur im Einzelfall nach vorheriger Anhörung. […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, June 18, 2019 at 04:11PM