Nur weil ein großes und vermeintlich teures Auto in der Garage steht, darf ein Jobcenter nicht automatisch die Grundsicherung verweigern. Auf diesen Nenner lässt sich ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen bringen. Geklagt hatte ein 58-jähriger Geringverdiener, dessen Hartz IV Antrag aufgrund eines Ford F 150 Pick-up-Trucks abgelehnt worden war. 7.500 Euro Kfz-Freibetrag Das Fahrzeug hatte sich der freischaffende Künstler 2014 […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, June 25, 2019 at 09:44AM