Dienstag, 25. Juni 2019

Hartz IV trotz teurem Pick-up-Truck

Nur weil ein großes und vermeintlich teures Auto in der Garage steht, darf ein Jobcenter nicht automatisch die Grundsicherung verweigern. Auf diesen Nenner lässt sich ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen bringen. Geklagt hatte ein 58-jähriger Geringverdiener, dessen Hartz IV Antrag aufgrund eines Ford F 150 Pick-up-Trucks abgelehnt worden war. 7.500 Euro Kfz-Freibetrag Das Fahrzeug hatte sich der freischaffende Künstler 2014 […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, June 25, 2019 at 09:44AM

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