Den Stein ins Rollen gebracht hat das Sozialgericht Gotha bereits im Jahre 2015 (AZ: 1 BvL 7/16), welches 30, 60 oder 100-prozentige Hartz IV Kürzungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen für verfassungswidrig hielt. Die Frage über die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen für Hartz IV Empfänger beschäftigt seitdem auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Verfassungswidrigkeit von Sanktionen Sanktionen treffen Empfänger von Hartz IV, welche Jobangebote […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, October 02, 2019 at 09:49AM