Erscheinen Hartz IV Empfänger nicht zu Meldeterminen beim Jobcenter, kann dies eine Kürzung der ALG II Leistungen zur Folge haben – vorausgesetzt, der betreffende Leistungsempfänger wurde vorher eingehend über den Termin in Kenntnis gesetzt. Gibt die Person jedoch an, die Meldeaufforderung nie erhalten zu haben, ist das Jobcenter in der Beweispflicht. So entschied das Landessozialgericht…
Hartz IV Urteil: Jobcenter muss Meldeaufforderung nachweisen
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, September 05, 2020 at 12:52PM