Das Jobcenter darf keine Wegeunfähigkeitsbescheinigung, auch bekannt als sogenannte „Bettlägerigkeitsbescheinigung“, verlangen, wenn Leistungsempfänger aus Krankheitsgründen nicht zu einem Meldetermin erscheinen. Das geht aus dem Urteil eines niedersächsischen Sozialgerichts hervor. Sozialgericht urteilt über Wegeunfähigkeitsbescheinigung Können Leistungsempfänger einen Termin im Jobcenter nicht wahrnehmen, ist das Versäumnis in aller Regel durch einen wichtigen Grund zu entschuldigen – andernfalls…
Urteil: Jobcenter darf keine Bettlägerigkeitsbescheinigung verlangen
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, September 12, 2020 at 01:50PM