Das Bundessozialgericht beschloss Anfang September 2020 im Fall einer Familie aus Berlin, dass die Angemessenheit der Wohnkosten bei Hartz IV nicht über Mittelwerte eines einfachen Mietspiegels bestimmt werden darf. BSG entscheidet gegen LSG Das BSG entschied in 2 Verfahren, dass die angemessenen Wohnkosten für Hartz IV Empfänger in Berlin künftig nicht mehr anhand der Mittelwerte…
Hartz IV Wohnkosten dürfen nicht über Mittelwerte des Mietspiegels bestimmt werden
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, September 15, 2020 at 09:56AM