Donnerstag, 19. März 2015

2.400 Euro Strafe wegen Hartz IV Sozialbetrug

Eine ehemalige Hartz IV Empfängerin muss eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro zahlen, nachdem herauskam, dass sie über einen Zeitraum von sechs Monate zu Unrecht Leistungen vom Jobcenter erhalten […]



Quelle: http://www.hartziv.org/news/20150319-2-400-euro-strafe-wegen-hartz-iv-sozialbetrug.html

Autoren: Piraten, Michael, Hoelderlin, Anita, Grilleau, Ralph ...