Somit ergeben sich für mich nachstehende Kategorien, die ich bewusst unterscheide.
A1, Verantwortliche für Gesetzesänderungen, politische Mandatsträger
B1, Volksverhetzer
C1, Geschäftsführer in Jobcentern/Sozialdiensten
C2, Organe mit Entscheidungsbefugnis auf Stufe 1, Regierungsstatthalter
C3, Organe mit Entscheidungsbefugnis auf Stufe 2, Verwaltungsgericht
C4, Organe mit Entscheidungsbefugnis auf Stufe 3, Bundesgericht
D1, Strafverfolgung, Organe mit Entscheidungsbefugnis auf Stufe 1, Staatsanwaltschaft
D2, Strafverfolgung, Organe mit Entscheidungsbefugnis auf Stufe 2, Obergericht
E1, TV/Radio/Medien
F1, Öffentlicher Verkehr, ÖV
G1, Einrichtungen für Zwangsbeschäftigung
Die Verantwortlichen dieser Kategorien erhalten heute von Fritz Müller99 einen Entwurf (Draft) ihrer eigenen Abmahnung, damit sie den Text gegenlesen und ggf. korrigieren. Für diese Arbeit wird diesen Menschen eine Woche Zeit eingeräumt.
Es bleibt abzuwarten, wie das Ergebnis ausfällt – Thema heute: Review des Abmahnungstextes – Sanktionierung als lebensverachtendes Instrumentarium #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b240103
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (l____@bger.admin.ch; l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; p____@gef.be.ch; g____@justice.be.ch; g____@contactmail.ch und m____@contactmail.ch)
Bern, 02. März 2015
Sanktionierungs-instrumentarium – Review Abmahnungstext
Sehr geehrte Damen und Herrn
Der Abmahntext wurde soeben fertig gestellt.
Nehmen Sie sich bitte mit Frist bis 09. März 2015 die Zeit diesen schwierigen Text zu reviewen. In einem Word-Format 2003 senden Sie ihn mir bitte nach Ihrer Korrektur an meine E-Mail zurück. Den Abmahntext in der Draftversion finden Sie im Anhang (Anhang nicht publiziert).
Ohne Ihren Gegenbericht wird der in dieser Form vorliegende Text verwendet.
Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/03/b240103.html
Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Fritz Müller99
1 Exemplar als E-Mail an die Verantwortlichen (der oben stehenden Kategorien)
Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b240103 ist die beschwerdeführende Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittellosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die prozessführende Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.