Das gesamte Inventar von Fritz Müller99 ist seit der Zwangsräumung eingemietet. Ein Möbel Einlagern ist in der Schweiz mit monatlichen Kosten verbunden. Wird die Miete für den Lagerraum nicht fristgerecht überwiesen, wird das Inventar umgehend vernichtet. Sollte nun die Kontosperre nicht binnen kürzester Zeit, bzw. bis Ende Monat aufgehoben werden, droht dem Obdachlosen ein finanzielles, menschliches sowie ein organisatorisches Fiasko. Das Geld für die Miete liegt zwar auf seinem Konto bereit, er kann die Überweisung wegen der Sperre jedoch nicht tätigen – Möbel, nicht aufbewahrungspflichtige Unterlagen, Fotoalben, Bücher, EDV, Kleider usf. – alles irdische verschwindet auf Nimmerwiedersehen aus dem Blickfeld des Obdachlosen.
Thema heute: Fritz Müller99 stellt den Antrag für die Aufhebung der Kontosperrung #tapschweiz #agenda2010leak http://twitter.com/tapschweiz
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (s___@jgk.be.ch)
Betreibungsamt Bern-Mittelland
Dienststelle Mittelland
Herrn S___
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen
Kopie per Mail an
w___@jgk.be.ch
Als Beweismittel per Mail an
Cc: -
Bern, 24. März 2015
Sehr geehrter Herr S___
1)
Antrag auf Aufhebung der Kontosperre (b25047, 99999999)
Ich rate ins Blaue hinein, dass Sie, bzw. jemand aus ihrer Unternehmung eine Bank Kontosperrung kürzlich veranlasst hat, ohne mich vorgängig darüber in Kenntnis zu setzen, obschon ich eine funktionierende Postadresse besitze – kann dies sein?
2)
Im Weiteren liege ich mit meiner Vermutung eventuell richtig, dass Sie gleichzeitig die Kontoauszüge der letzten Jahre direkt bei der Bank eingefordert und nun zwischenzeitlich eingehend erneut überprüft haben?
3)
Diese Überprüfung innerhalb der letzten 18 Monate drei Mal von Ihrer Seite durchgeführt worden ist, Sie drei Mal meine Kontis dafür haben sperren lassen – Sie unweigerlich heute zum gleichen übereinstimmenden Schluss gelangen mussten, dass alles seine Richtigkeit hat? Meine Bank Geldtransaktionen pro Monat sich um ein paar hundert Franken herum bewegen.
4)
Unter dem Aspekt, und zur Wahrung der Verhältnismässigkeit, beantrage ich hiermit erneut nachdrücklich die Aufhebung der Kontosperrung innerhalb der nächsten zwei Arbeitstage – damit ich die Lagerraummiete (mein gesamter Hausrat wird dort zwischengelagert) fristgerecht überweisen kann.
5)
Benötigen Sie weitere Informationen/Unterlagen von mir, zögern Sie bitte nicht, mich schnellstmöglich darüber in Kenntnis zu setzen, damit ich die geforderten Papiere beibringen kann.
6)
Die Beschaffung/Lieferung von Papieren ist momentan nicht möglich, müsste der Antragsteller dafür eine längere Wegstrecke (b25016) zu Fuss zurücklegen. Die Unterlagen diesbezüglich haben Sie bereits im Einschreiben vom 14. Februar 2015 erhalten.
Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/03/b25047.html
Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Fritz Müller99
1 Exemplar (b25047) als Mail an s___@jgk.be.ch
Als Mailkopie an w___@jgk.be.ch
Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b24047 ist die Antragstellende Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die Antragstellende Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.
Quelle: http://tapschweiz.blogspot.com/2015/03/b25047.html
Autoren: Piraten, Michael, Hoelderlin, Anita, Grilleau, Ralph ...