Eine vierfache Mutter ist nun vor dem Bundessozialgericht damit gescheitert, sich gegen die Ungerechtigkeit der Anrechnung von Elterngeld auf Hartz IV Leistungen gescheitert. Seit 2011 ist gesetzlich festgelegt, dass das komplette Elterngeld auf die Hartz IV Leistungen angerechnet wird. Vor der Gesetzesänderung war zumindest das Basis-Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei. Eine Frau aus dem sächsischen Halle beantragte […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, December 05, 2016 at 05:33PM