Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juni 2012 über die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten (Hartz IV) wurden neue Maßstäbe festgelegt. Demnach sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte arbeitsunfähig, wenn: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beantragt...
Read More ›
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @Altonabloggt, December 04, 2016 at 01:01PM