Rechtsanspruch auf Girokonto
Seit dem 19. Juli 2016 hat jeder Bürger in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto, auf ein sogenanntes Basiskonto. Dies ist im Zahlungskontengesetz verankert, das eine EU-Richtlinie umgesetzt hat. Einzige Voraussetzung für das Jedermann-Konto ist, dass man sich legal in Deutschland bzw. der EU aufhält. Das Konto kann auch abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits ein Girokonto bei einer anderen Bank oder Sparkasse besitzt, sich gegenüber der Bank strafbar gemacht hat oder in Zahlungsverzug ist.
Ein negativer Schufa-Eintrag ist hingegen kein Ablehnungsgrund.
Gibt es Probleme, kann man sich an den Ombudsmann des Bankenverbandes wenden.
Der Kontoinhaber bekommt eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Das Basiskonto wird auf Guthabengrundlage geführt, kann also nicht überzogen werden.
Ohne Girokonto ist eine gesellschaftliche Teilhabe nur sehr eingeschränkt möglich. Der Grund: Sozialleistungen und Mietzahlungen werden heute nicht mehr bar abgewickelt.
Basiskonten bieten die typischen Kontofunktionen wie Ein- und Auszahlungen, Überweisungen und Lastschriften, oft ist auch ein Online-Banking möglich.
Der wesentliche Unterschied zum klassischen Girokonto: Der Dispokredit fehlt. Das Basiskonto kann also nicht ins Minus gelangen. Kreditkarten gibt es zudem ebenfalls oft nicht. Ausnahme: Prepaidkarten auf Guthabenbasis. Diese bieten aber nur sehr wenige Banken an.
Wie viele Menschen haben ein Jedermann-Konto?
Eine Millionen Menschen profitieren schätzungsweise vom Jedermann-Konto. Diese Zahlen stammen nicht von den Banken, die sich eher bedeckt halten. Die Banken lehnen die Kontoeröffnung nur ab, wenn sich der Antragsteller nicht mit gültigem Legitimationspapier ausweisen kann. Das kommt aber nicht sehr häufig vor.
Das Recht von Verbrauchern auf ein Girokonto sei bereits seit 1995 von den meisten Banken akzeptiert worden, so die Deutsche Kreditwirtschaft. Man könnte also meinen, der Gesetzgeber habe ein Problem behoben, dass es in Deutschland gar nicht gab.
Höhe Gebühren für Basiskonto
Bankkunden in Deutschland müssen ihr Recht auf ein Girokonto bezahlen, und zwar mit nicht wenig Geld. Die Kreditinstitute verlangen in nicht geringer Zahl für das Basiskonto, das auch Flüchtlingen und Obdachlosen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht, hohe Gebühren.
Das Basiskonto ist in der Regel somit nicht das günstigste Kontenmodell. Verbraucherschützer fragen sich, ob Gebühren von 10 Euro und mehr noch angemessen sind, da sich das Angebot des Jedermann-Kontos vor allem an sozial Schwache richtet. `
Die Banken hingegen halten die teureren Gebühren bei Basiskonten für angemessen.
Der Aufwand mit diesen Jedermann-Konten sei höher. Die Deutsche Kreditwirtschaft erklärt hierzu, dass ansonsten unter anderem die Gefahr gegeben sei, dass Kontoführungsgebühren für Basiskonten, die nicht kostendeckend wären, durch Preiserhöhungen bei anderen Kontoinhabern quersubventioniert werden müssten.
Der Beitrag Jedermann-Konto mit hohem Preis erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Sozialhilfe24.de, December 31, 2016 at 11:47AM
Feed abonnieren – Autoren | Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ... |
---|