Das Bundesverfassungsgericht gerät in Schwung:
Bezüglich der Verfassungsgemäßheit der Sanktionen werden vom BVerfG gerade eine Fülle von Anfragen an die verschiedensten Institutionen gestellt.
Jede Einlassung muss jetzt in 40-facher Kopie ans BVerfG gesendet werden - so viele "Beteiligte" gibt es inzwischen.
Harald Thomé schreibt in Facebook:
- "BVerfG bestellt den Verein Tacheles e.V. als sachkundigen Dritten zur Richtervorlage des SG Gotha zu Sanktionen und fordert zur Stellungnahme bis zum 15. Feb. 2017 auf.
Damit wird klar, dass das BVerfG die Richtervorlage zu den Sanktionen nicht nochmal aufgrund Formalien ablehnt.
Die Fragen des BVerfG bedeuten richtig Arbeit, weil das BVerfG uns umfassende Fragen gestellt hat. Wir werden Antworten geben."
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, December 25, 2016 at 09:46PM
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