Das Bundessozialgericht hat heute eine harte Entscheidung gefällt, die das Elterngeld von Eltern beschneidet, die Urlaubs- und Weihnachtsgeld als 13. und 14. Monatsgehalt erhalten. In einem solchen Fall, so die Kassler Sozialrichter, liegen „sonstige Bezüge“ vor, die keine Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes haben. Geklagt hatte eine Angestellte, deren Arbeitsvertrag eine Vergütung von 14 Monatsgehältern vorsah. Neben ihrem normalen […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, June 29, 2017 at 06:18PM