Sonntag, 27. August 2017

[6/7] Die jahrelangen Bullshit-Behauptungen tragen Früchte. Die Geschichte der Schlussbestimmung.

Während der parlamentarischen Debatte zur 5. IV-Revision im Jahr 2006 reichten Vertreter von SVP und FDP folgenden Minderheitenantrag ein:

Nach dem Inkrafttreten der 5. IV-Revision werden sämtliche IV-Verfügungen der letzten fünf Jahre vor Inkrafttreten der 5. IV-Revision, bei welchen eine Krankheit bzw. ein Unfall mit unklarer Kausalität Ursache für die Rente war, einer erneuten Beurteilung unterzogen. Diese Beurteilung muss innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden und muss sich an der revidierten Gesetzgebung orientieren. Kommt die Neubeurteilung zu einem rentenablehnenden Entscheid, müssen umgehend Integrationsmassnahmen eingeleitet werden. Der Anspruch auf Rente entfällt mit sofortiger Wirkung.

Sprecher der Minderheit, Toni Bortoluzzi (SVP):

(…) In den vergangenen Jahren haben Rentenzusprechungen in der IV Einzug gehalten, die nicht gesetzeskonform sind. Anders ist die Entwicklung bei den seit 1990 gestiegenen Rentenzahlen nicht zu erklären. (…) Ich habe in den vergangenen zwei Jahren zuhauf Beispiele gesehen, die zeigen, dass es eben notwendig ist, eine solche Überprüfung vorzunehmen. Ich kann Ihnen mindestens ein Beispiel noch vorlesen; das Papier ist kürzlich bei mir eingetroffen. Es geht um eine junge ledige Frau, 25-jährig, aus dem Kosovo, die seit einem Jahr 100-prozentige IV-Rentnerin ist. Ich kann hier aus dem IV-Dossier zitieren (…)

Man fragt sich: Wie es kommt es, dass Schreinermeister Bortoluzzi «zuhauf» Einsicht in IV-Dossiers hatte? Oder war das vielleicht – einmal mehr – schlicht gelogen?

Silvia Schenker (SP) bemerkte jedenfalls lakonisch:

Am liebsten würde Herr Bortoluzzi diese Dossiers wohl selber durcharbeiten und selber beurteilen, ob eine Rente gerechtfertigt ist oder nicht. (…)

In der Diskussion sagte SVP-Nationalrat Jürg Stahl auch folgendes:

Verschiedene Rednerinnen und Redner haben bereits darauf hingewiesen – aus meiner Sicht als Vorwand -, es gebe keine Kategorie unklarer Kausalität (…) Wenn Sie es wirklich ernst meinen, müsste die Kategorie der medizinisch nicht klaren Kausalität geschaffen werden. Ich habe hier eine Liste mit einer – aus meiner Sicht – grossen Anzahl neuer Krankheitsbilder, welche zumindest in IV-Verfahren den Ausschlag für den Einstieg in die Invalidität gegeben haben: soziale Phobie, Internetsucht, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Schlafstörungen, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom usw.; es gibt noch mehr Beispiele.»

Diese Liste der «angeblichen IV-Gründe» hat – wie hier gezeigt – nie den Tatsachen entsprochen. Sie ist eine komplette Erfindung Lüge der SVP. Das hat aber nie jemand öffentlich gesagt.

Der Kommissionsprecher und Rechtsanwalt Reto Wehrli (CVP) kommentierte den Antrag damals folgendermassen:

Die Kommissionsminderheit hat hier zum Zweihänder gegriffen. Bei allem Verständnis für das Bedürfnis, komplexe Probleme einfach zu lösen: So geht es wohl nicht. (…) Eine Anpassung der laufenden Renten an die neue Rechtslage bei gleichbleibendem Sachverhalt würde zu einer unzulässigen echten Rückwirkung des neuen IVG führen. Das ist rechtsstaatlich nicht haltbar(…).

Das war wie gesagt anno 2006. Eine Mehrheit des Nationalrates sprach sich damals denn auch gegen die Anpassung laufender Renten aus. SVP, FDP und Wirtschaftskreise forderten allerdings weiterhin unermüdlich die Überprüfung Aufhebung bestehender Renten. So Katja Gentinetta (damals Vizedirektorin der Avenir Suisse) in der NZZ vom 23.5.2008 unter dem euphemistischen Titel: «Gerechtigkeit in der Invalidenversicherung: Alle IV-Renten sollten überprüft werden». Der Artikel zeigt sehr schön, worum es diesen Kreisen eigentlich geht:

Eine solche Bestandsüberprüfung könnte – neben dem Aufgleisen einer 6. IV-Revision – eine weitere Bedingung für die befristete Mehrwertsteuererhöhung sein.

Indem der Fokus konsequent auf den angeblich ungerechtfertigten Leistungsbezug gerichtet wurde, wurde unterschlagen, dass die Ausgaben der IV auch aus anderen Gründen steigen: Menschen mit Behinderungen haben dank der besserer medizinischen Versorgung eine deutlich höhere Lebenserwartung als früher (Hat beim BSV mal jemand die durchschnittliche Verbleibedauer in der IV von 1970 mit heute verglichen?) Kinder mit Behinderungen (z.B. bei Frühgeburten) überleben heute dank medizinischem Fortschritt – früher wären sie gestorben. Aber gerade bei (schwer)behinderten Kindern ist die öffentliche Zustimmung gross, wenn die IV zusätzliche Kosten übernehmen muss (z.B. Pflegeleistungen oder Therapien bei Trisomie 21). Woher meint man, dass dieses Geld kommt? Aus einer anderen IV-Kasse, als aus der, bei der man doch so radikal sparen muss?

Das alles und noch viel mehr verschwand hinter einer einzigen grossen Missbrauchs-Nebelpetarde, deren vorrangiger Zweck es war, Beitragserhöhungen für die IV zu vermeiden.

Man kann auch nur rätseln, was zwischen 2006 und 2009 mit dem damaligen CVP-Nationalrat Reto Wehrli passiert ist: Zu viel Petarden-Nebel eingeatmet? Vergessen, dass man eigentlich Jurist ist? Einen dicken Scheck aus Herrliberg oder von einer Pensionskasse bekommen? Man weiss es nicht.

Jedenfalls reichte ausgerechnet Wehrli, der 2006 in der IV-Debatte eine Aufhebung bestehender Renten noch entschieden als «rechtsstaatlich nicht haltbar» bezeichnet hatte, am 27.04.2009 die Motion «Neuüberprüfung von laufenden IV-Renten. Rechtsstaatlich klare Regelung» ein, in der er fordert, dass auch laufende IV-Renten einer vollständigen Neubeurteilung unterzogen werden können. Weil: «Diffuse Gesundheitsstörungen».

Dem wollte die FDP nicht nachstehen. So forderte der aktuelle Bundesratskandiat Ignazio Cassis (FDP) am 23.09.2009 in der Motion «IV-Sanierung. Druck muss aufrechterhalten bleiben»:

Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung im Rahmen der IV-Revision 6b so abzuändern, dass bei Personen mit schwer definierbaren körperlichen oder psychischen Erkrankungen die Leistungen der IV sich auf die Behandlungsqualität und auf die Eingliederungsmassnahmen konzentrieren und eine IV-Rente grundsätzlich nicht ausgesprochen wird.

Cassis bezog sich explizit auf die Kategorie 646, bei der das stärkste Wachstum verzeichnet worden war. Allerdings war bereits mehrere Monate vor Cassis’ Motion der BSV-Forschungsbericht «Dossieranalyse der Invalidisierungen aus psychischen Gründen» über exakt diese Kategorie publiziert worden. Darin wurde aufgezeigt, dass es sich eben nicht um «unklare» Störungen handelt und in der Kategorie 646 zudem auch viele Fälle abgelegt wurden, die eigentlich in eine andere Kategorie gehören würden (z.B. geistige Behinderung, Schizophrenie oder eindeutige somatische Erkrankungen). Die häufigsten Krankheitsbilder waren Persönlichkeitsstörungen und Depressionen. Da die Forscher auch die Arztberichte in den IV-Dossieres analysierten, konnten sie aufzeigen, dass viele dieser IV-Bezüger schon in Kindheit/Jugend erkrankt waren und vor der IV-Berentung oft jahrelange Leidenswege hinter sich hatten.

Aber wenn ein Schreinermeister aus einem (angeblichen) IV-Dossiers zitiert, hat das natürlich mehr Gewicht, als wenn Forscher hunderte von Dossiers effektiv analysieren. SVP-Bullshit in allen Gehirngängen. Und auch in den offiziellen Unterlagen des Bundes. In der Botschaft zur IV-Revision 6a (veröffentlicht 2010) wurde unter «Gründe für die Renten- und Kostenzunahme» u.a. aufgeführt:

Neue Formen psychischer Erkrankungen: Die Versicherung und ihre Akteure waren – und sind z.T. heute noch – nicht in der Lage, angemessen auf die starke Zunahme der psychischen Krankheiten zu reagieren, da es sich um neue Formen psychischer Erkrankungen handelt*, welche schwierig zu diagnostizieren sind und sich kaum objektivieren lassen.

*Anhaltende somatoforme Schmerzstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, generalisierte Angststörungen, Schleudertrauma, depressive Episode mit ihren verschiedenen Unterformen, Fibromyalgie, diffuses weichteilrheumatisches Schmerzsyndrom.

Zum direkten Vergleich nochmal Blochers Rede von 2004 (Inhaltliche Ähnlichkeiten zur bundesrätlichen Botschaft fett markiert, bzw. ergänzt):

Eine Vielzahl neuer Krankheitsbilder dienen als kaum überprüfbarer Einstieg zur Invalidität. Ich will Ihnen nur ein paar Beispiele nennen: Soziale Phobie [= Eine Form der Angststörung], Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Reizdarmsyndrom, Schlafstörungen, Verstopfungen, Burnout-Syndrom, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom, psychosoziale Depression, Tinnitus (Pfeifen im Ohr) oder Vitaminmangel. Bei dieser Fülle ist jeder Bürger ein potenzieller Neurentner. Sicher kann sich jeder von Ihnen auf eines dieser Symptome berufen. (…) Ebenfalls sehr hoch sind die Anteile jener IV-Bezüger, die über Kopf- und Rückenschmerzen [= Schmerzstörungen] oder ein Schleudertrauma klagen.

Für die LeserInnen, die die vorausgehenden Artikel nicht gelesen haben: Blochers Aufzählung von angeblichen IV-Gründen basiert auf einem Spiegel-Artikel von 2003, in dem der deutsche Journalist Jörg Blech – reichlich polemisch – behauptete, Pharma-Firmen würden diese Krankheiten erfinden, um Medikamente dagegen zu verkaufen. Mit effektiven IV-Gründen hatte diese Liste nie etwas zu tun.

In der Fussnote der Botschaft werden ausserdem auch klassische psychische Krankheiten aufgezählt, die weder «neu» noch «schwierig zu diagnostizieren» sind (Depressionen, Angststörungen). Aber Fakten spielten in diesem ganzen Theater sowieso generell nur eine Nebenrolle.

In der neuen Luzerner Zeitung vom 7. Dezember 2010 (nicht online) erschien ein Interview mit Reto Wehrli unter dem Titel «Hebel ist bei alten Renten anzusetzen», darin sagt Wehrli, dass seine Motion vom Bundesrat gutgeheissen und das Anliegen in der 6. IV-Revision aufgenommen wurde. Auf die Frage des Journalisten, ob nun aufgrund bei der IV immer weiter angezogenen Schraube nicht die Gefahr bestünde, dass unterstützungsbedürftige Menschen zwischen Stuhl und Bank gerieten, meinte Wehrli, dass unser vielfältiges Sozialsystem dafür sorge, dass niemand durchs gemeinschaftliche Netz falle. Und weiter: «In der Schweiz muss zum Glück niemand unter Brücken schlafen».

Dieselbe Meinung vertrat auch SVP-Ständerat Alex Kuprecht in der Debatte zur IV-Revision 6b am 19. Dezember 2011:

Eine Sozialversicherung, die mit 15 Milliarden Franken verschuldet ist und in gefährlicher Weise über den Weg von Darlehen auch das wichtigste Sozialversicherungswerk, die AHV, in Mitleidenschaft zieht, muss wohl oder übel zuletzt auch mit Leistungskürzungen konfrontiert werden – im Bewusstsein, dass im schlimmsten Fall noch weitere Auffangnetze bereit sind, um Menschen in akuter wirtschaftlicher Existenzgefährdung aufzufangen.

Die Antwort auf die im ersten Teil dieser Serie gestellten Frage: Wie sind wir eigentlich an den Punkt gekommen, wo der IV-Chef seelenruhig sagt, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen halt zur Sozialhilfe sollen? lautet also ganz einfach: Weil die Mehrheit des Parlamentes genau das wollte.

Wie Wehrli’s und Kuprechts Aussagen zeigen, war das kein «Versehen». Das war immer die Absicht. Anders als beim Bezug einer IV-Rente muss für die Berechtigung zur Sozialhilfe zuerst das Vermögen bis auf 4000.- (Einzelperson) aufgebraucht werden und der Ehepartner und teilweise auch andere Angehörige sind unterstützungspflichtig. Ausserdem sind Sozialhilfeleistungen (anders als IV- und EL-Leistungen) rückerstattungspflichtig. Es findet also nicht wie – von linker Seite oft behauptet – einfach eine (Kosten)verschiebung in die Sozialhilfe statt. Die Kostenverschiebung geschieht vor allem ersteinmal vom Staat zu den Privaten bevor – als letztes Netz – die Sozialhilfe einspringt.

Dass nach dieser ganzen Vorgeschichte die SVP nun seit einigen Jahren auch ganz spezifisch gegen Langzeitbezüger in der Sozialhilfe polemisiert, ist an Zynismus kaum mehr zu überbieten. Eine 2015 veröffentlichte Studie der Städteinitiative Sozialpolitik und der Berner Fachhochschule hat nämlich gezeigt, dass knapp zwei Drittel der Langzeitbeziehenden in der Sozialhilfe nachweisbar unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Sie sind oft zu krank, um im Arbeitsmarkt zu bestehen, haben aber keinen Anspruch auf eine IV-Rente. 40 Prozent haben physische Einschränkungen aufgrund von Unfall oder Krankheit, rund 20 Prozent haben ein akutes Suchtproblem, gut 10 Prozent eine ärztlich attestierte Depression und rund 30 Prozent eine andere psychische Krankheit.

Am 19.08.2014 portraitierte der Tages Anzeiger eine junge Frau, die auf Sozialhilfe angewiesen ist, weil sie unter dem Chronic Fatigue Syndron (CFS/ME) leidet. Einem Krankheitsbild, dass das Bundesgericht bereits 2008 als «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» eingestuft hatte. «Laura», wie die junge Frau im Artikel genannt wird, entspricht nicht dem Bild einer «Null-Bock-Jugendlichen ohne Ausbildung, die sich in die soziale Hängematte legt», welches von gewissen Akteuren so gerne gezeichnet wird. Sie hat – trotz zunehmender Erkrankung – ein Biologie-Studium abgeschlossen. Aber die Realität dieser Menschen hat Öffentlichkeit und Politik nie gross interessiert.

Dass das Bundesgericht nach und nach Menschen mit angeblich «merkwürdigen Krankheitsbildern» von IV-Leistungen ausschloss, befand man nach der jahrelangen Bullshit-Kampagne der SVP nicht etwa als empörend, sondern vielmehr als «folgerichtig». Und nichts als «folgerichtig» war es schliesslich auch, die Aufhebung bestehender Renten aufgrund «merkwürdiger» Krankheitsbilder zu fordern.

Im Dezember 2010 diskutierte der Nationalrat dann ausgiebig darüber, welche Diagnosen zu den «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage» (Päusbonog) zählen, bei denen die Renten überprüft aufgehoben werden sollen («Schlussbestimmung IV-Revision 6a»). Kernkritikpunkt von Links/Grün war dabei, dass diese Formulierung noch viel mehr Krankheitsbilder als die bisherigen «Päusbonog» einschliesst, denn die überwiegende Mehrheit der psychischen Störungen lässt sich nicht auf eine nachweisbare organische Grundlage zurückführen.

Schenker (SP):

Unter diese Bestimmung können sehr viel mehr Personen fallen als jene mit somatoformen Schmerzstörungen und Schleudertrauma; neben mir befürchten auch viele andere, dass auch Menschen mit psychischen Krankheiten verschiedenster Art unter diese Bestimmung fallen. Wenn wir diese Formulierung ins Gesetz aufnehmen, stossen wir eine Türe auf, die wir nicht mehr schliessen können. Wir lassen eine ungleiche Behandlung von Menschen zu, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig sind.

Es folgten Beschwichtigungen von Mitte-rechts, besonders hervozuheben hier Marianne Kleiner (FDP), selbst Psychologin:

Ich bin in den letzten Tagen von vielen behinderten Mitmenschen angesprochen worden und habe auch E-Mails erhalten, und ich habe gespürt, dass sich im Zusammenhang mit diesem Artikel eine grosse Angst und eine starke Besorgnis angestaut haben. Ich möchte den Betroffenen zu erklären versuchen, dass diese Ängste nicht notwendig sind. Ich kann aber gut verstehen, dass diese Ängste vorhanden sein können, wenn jemand wegen einer Behinderung, auch wegen einer psychischen Behinderung, auf eine Rente angewiesen ist. Ich versuche aufzuzeigen, warum diese Ängste nicht nötig sind.
Mit der vorliegenden Bestimmung wird Recht, das für Neurenten gilt, auch für laufende Renten angewendet. (…) Es handelt sich nicht um Beschwerdebilder, bei denen gestützt auf klinische oder auch psychiatrische Untersuchungen eine klare Diagnose gestellt werden kann – das wurde hier meines Erachtens falsch gesagt -; z. B. Depressionen, Schizophrenien und Psychosen wie Zwangsstörungen, Essstörungen und Persönlichkeitsstörungen sind davon nicht betroffen.
Ich kann deshalb Kollegin Schenker, die sich sehr für psychisch behinderte Menschen eingesetzt hat, was ich sehr schätze, beruhigen. Denn Renten, die auf diesen Beschwerdebildern basieren, werden weiterhin keine Überprüfung durchlaufen müssen. Das hat man mir versichert.

Woher kennen wir diesen Tonfall, wo Betroffenen wie einer Herde (dummer) Kälber auf dem Weg zum Schlachter beruhigend zugeredet wird, dass ihnen ganz sicher nichts passieren wird? Ah ja, aus dem Artikel der Psychiaterin Doris Brühlmeier:

Es muss ca. 2005 gewesen sein: Die damals 59-jährige, schwer psychisch kranke Frau Z. sass zitternd und untröstlich weinend da: «Sie wollen uns die IV-Rente wegnehmen!» «Sicher, ganz sicher nicht», versuchte ich zu beruhigen, «wissen Sie, die Renten sind unantastbar.»

Zurück in die Debatte über die Schlussbestimmung, während der Bundesrat Burkhalter immer und immer wieder aufgefordert wurde, genauer zu definieren, welche Krankheitsbilder genau betroffen sein werden und zunehmend genervt reagierte.

Bundesrat Burkhalter (FDP):

Je le redis ici: ne sont pas concernés la dépression, la schizophrénie, les troubles de la personnalité ou les troubles alimentaires, et le cancer encore moins (…)

Gilli Yvonne (Grüne):

Herr Bundesrat, wie beurteilen Sie für die Zukunft die Möglichkeit, dass die Diagnoseliste im Bereich der nichtobjektivierbaren Störungen, wie wir das heute erlebt haben, eine kontinuierliche Erweiterung erfährt – vom HWS-Beschleunigungstrauma über die somatoformen Schmerzstörungen zum Chronic Fatigue Syndrome? Wir wissen ja, dass die Mehrzahl der psychiatrischen Diagnosen eben nicht objektivierbar, nicht naturwissenschaftlich diagnostizierbar ist.

Bundesrat Burkhalter (FDP):

Je ne partage pas votre avis selon lequel les maladies psychiatriques ne sont pas objectivables. Je pense, pour ma part, que les maladies que j’ai citées tout à l’heure et qui n’en font pas partie – notamment la schizophrénie, les troubles de la personnalité, les troubles alimentaires, etc. – sont objectivables.

Es ist natürlich total glaubwürdig, wenn ein Bundesrat sagt, dass seiner Meinung nach die von ihm aufgezählten Krankheiten objektivierbar seien, während gleichzeitig in der Botschaft zur Vorlage «posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, generalisierte Angststörungen, depressive Episode mit ihren verschiedenen Unterformen» als «kaum objektivierbar» bezeichnet werden.

Aber wer liest schon Fussnoten, ne? Nun, ich hatte diese Fussnote gelesen und ich schrieb damals unter dem Titel «Burkhalter lügt und überzeugt damit das Parlament»:

Herr Burkhalter hat mehrfach wiederholt («J’aimerais vous redire une cinquième fois…») dass die Schlussbestimmung eigentlich gar nicht so gemeint sei, wie sie formuliert ist und Menschen mit schweren psychischen Störungen selbstverständlich nicht ihre Renten verlieren würden. Fakt ist aber, dass der verabschiedete Gesetzestext genau dafür die Grundlage bietet. Ein Gesetz wird nämlich so angewendet, wie es formuliert ist und nicht, wie man es (angeblich) gemeint hat.

Ich wurde daraufhin vom Bundesratssprecher von Herrn Burkhalter gerügt (Und änderte deshalb den Titel des Artikels):

L’échange d’arguments, s’il peut être vif, doit toutefois rester respectueux. M. le conseiller fédéral Didier Burkhalter mène sa carrière politique en s’assurant toujours de dire ce qu’il fait et de faire ce qu’il dit. Le traiter de menteur est injurieux.

Aha.

Gerade mal 10 Tage nach der Absegnung der IV-Revision 6a durch das Parlament entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Bern dann im Fall eines psychisch kranken Mannes, dass seine durch eine generalisierte Angststörung (siehe Fussnote Botschaft) verursachten Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Zittern, Konzentrationsstörungen, Hyperventilation, Schwindel, Müdigkeit, Schlafstörungen, Suizidgedanken) ja nicht auf organische Ursachen zurückzuführen wären, und «eine generalisierte Angststörung deshalb denselben sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen zu unterstellen ist, wie eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung bzw. wie sämtliche pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage» (Gerichtsurteil nicht mehr online).

Herr Ritler erklärte mir daraufhin, warum die Einstufung als Päusbonog bei einer Neubeurteilung (worum es in diesem Fall ging) eben etwas ganz anderes sei, als bei der Überprüfung der Rente.

Aha.

Das Bundesgericht sah das (in einem anderen Fall) einige Jahre später (2014) wieder komplett anders:

Dieses Störungsbild [generalisierte Angststörung (ICD-10 F41.1)] kann auf Grund klinischer psychiatrischer Untersuchungen klar diagnostiziert werden und ist damit überprüf- bzw. objektivierbar. Es gehört nicht zu den pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage.

Dieses Beispiel zeigt, dass die fortlaufende Aussonderung diverser Krankheitsbilder als Simulantentum überwindbar/therapiebar bei bestehenden und bei Neurenten für grosse Verwirrung, Rechtsunsicherheit und Willkür sorgt(e). Wie bereits früher erwähnt, versuchten die IV-Stellen alle möglichen Krankheitsbilder als «Päusbonog» einzustufen und die Betroffenen mussten oft bis vor Bundesgericht gehen, das dann je nach Lust und Laune das Leiden als (nicht) überwindbar befand. Wurde anfangs noch argumentiert, die behandelnden Ärzte seien eben befangen, werden mittlerweile auch die Einschätzungen der IV-eigenen RAD-Ärzte übergangen und immer weitere Krankheitsbilder (PTBS, mittelgradige Depressionen ect.) als grundsätzlich überwindbar/therapierbar beurteilt. Weil… Juristen sind ja die besseren Mediziner.

Zwar konnte so die Neurentenzahl massiv gesenkt werden, allerdings erzielen nur 29% der Versicherten ein Jahr nach Eingliederungsmassnahmen ein Einkommen über 3000.-  und die Integration aus Rente funktioniert auch nicht ganz so gut wie das politisch «vorgegeben» worden war. Dummerweise sind die Leute halt tatsächlich krank.

Das alles kommt dann eben dabei heraus, wenn eine populistische Partei, die sich einen Dreck für die effektiven Probleme interessiert, die Bevölkerung eines Landes jahrelang mit Bullshit indoktriniert, um ihre eigene Agenda durchzusetzen.

Bullshit In – Bullshit Out. Installation von Marcel Buehler

 

Falls auch Leute bis hierher gelesen haben (hat überhaupt irgendjemand bis hierher gelesen?), denen das meiste noch nicht bekannt (oder bewusst) war, sag ich es gerne nochmal: Guten Morgen, meine Damen und Herren.

. . . . . .

Diese Update-Serie ist ein Service von IV-Info. Meine Arbeit kann man unterstützen unter:

IBAN CH45 0900 0000 8993 7528 5
IV-Info
9000 St. Gallen

. . . . . .

Im siebten und letzten Teil wird es dann darum gehen, was «man» nun tun könnte/sollte/müsste.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, August 27, 2017 at 07:23PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Marie ...