Donnerstag, 10. August 2017

Berliner Jobcenter verweigert trotz Auskunftspflicht!/FHP

Berliner Jobcenter verweigert trotz Auskunftspflicht gegenüber Presse jede Information und –
Ein „Gutachter“ vom ärztlichen Dienst bestätigt Gefälligkeitsgutachten für die Jobcenter außerhalb der eigenen Kompetenzen!

Wieder ein unglaublicher Fall von der Arbeitsagentur Berlin –
Keine Auskunft, falsche Beratung, kein Geld.

Es gibt Fälle von Ungerechtigkeit, zu denen hat jeder eine Meinung, weil die Fakten anscheinend auf dem Tisch liegen und der gesunde Menschenverstand Bescheid weiß. Dazu zählt die Geschichte der Buchhalterin Julia R., 53, die sich monatelang wegen schwerer Depressionen in stationärer Behandlung befindet, dann aber von einem Gutachter der Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg für voll arbeitsfähig erklärt wird.
Der Gutachter ist Chirurg, die Agentur verweigert die Zahlung von Arbeitslosengeld.

Der Vorgang – veröffentlicht in der Berliner Zeitung vom 3. April 2017 – mutet bizarr an.
Man muss sich nur einen Augenblick in die Situation der Buchhalterin versetzen, die sich nie zuvor im Leben so ungerecht behandelt fühlte. Sie zahlte als Angestellte 37 Jahre lang in die Sozialsysteme ein, darunter die Arbeitslosenversicherung, bevor ihr behandelnder Psychiater sie krankschreibt, ihr die Arbeit verbietet. Dann soll sie nach dem Willen des Gutachters ab sofort ganztags dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Ja, was denn nun? Hier hat nur einer Recht. Entweder die Buchhalterin mutiert nach Jahrzehnten pflichtbewusster Arbeit zur Sozialschmarotzerin, wie auch die Arbeitsagentur nahelegt, die gegenüber der Berliner Zeitung erklärt: „Für uns ist die Frau gesund.“ Oder aber die Agentur verfolgt eine eisige Strategie, Kranke vom Arbeitslosengeld fernzuhalten.

Aber was entsteht nach so einer Veröffentlichung eigentlich für ein Bild von der Arbeitsagentur mit ihren rund 96 000 Mitarbeitern? Es melden sich Leser mit ähnlich schlechten Erfahrungen, aber auch solche, die von hochkompetenter Beratung berichten. Hier muss doch etwas schief gelaufen sein. Vielleicht gibt es einfach Kommunikationsprobleme im Amt oder tatsächlich Anweisungen zu verantwortungslosem Handeln.

Einige offene Fragen lauten:
Ist es die Regel, dass psychisch Kranke nicht von Psychiatern, sondern von Chirurgen und Sozialmedizinern begutachtet werden?
Warum besteht das Gutachten der Arbeitsagentur nur aus einem Blatt mit Fragen und Antworten zum Ankreuzen statt aus einer begründeten Einschätzung?
Warum fordern Gutachter wie im Fall Julia R. keine Krankenakte von den Ärzten an?
Kann der Kunde gegen das Gutachten vorgehen?
Wie sieht die Beratung aus?

Das sind doch Fragen von allgemeinem Interesse, denn jedem, wirklich jedem kann es passieren, dass er durch Unfall oder Krankheit aus dem Arbeitsleben gerissen und eines Tages mit einem Gutachter konfrontiert wird.

In dem bekannt gewordenen Fall klärt die Arbeitsagentur die Antragstellerin so gut wie gar nicht über ihre Rechte auf. Behauptet, ein Widerspruch gegen das Gutachten sei nicht möglich und erklärt das Jobcenter für zuständig.
Da ahnt die psychisch kranke Buchhalterin noch nichts vom Tempo ihres sozialen Abstiegs. Dass sie von nun an Miete, Krankenkasse, alles von ihren Ersparnissen bezahlen muss, anfangs noch 24.000 Euro, zu viel für Hartz IV.

Agentur für Arbeit untersagt Gespräch
Die Berliner Zeitung wollte diese und weitere allgemeine Fragen zu Beratung und Begutachtung der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg stellen. Nürnberg vermittelt den Chef der Gutachter in Berlin als Gesprächspartner, ein zugänglicher und interessierter Arzt. Ich schicke ihm vor dem Treffen ein paar Fragen zu, damit er weiß, worum es geht.

Aber dann untersagt die Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg das Gespräch. Ihr Pressesprecher Frank Hufnagel schickt stattdessen Wochen später ein Statement, in dem er „vollstes“ Vertrauen bekräftigt in die „verantwortungsvolle Arbeit“ der Gutachter.

Er antwortet nicht auf eine einzige Frage. Ich beschwere mich, bestehe auf einem bereits zugesagten Gespräch. Herr Hufnagel will die Fragen „noch einmal“ zugesandt haben, bemerkt darunter „neue Fragen“, beurteilt sie als „sehr komplex“ und verlangt Bedenkzeit.
Will sich beraten, sagt sechs Mal einen Rückruf zu, meldet sich nicht. Wochen später fordert er weitere Tage Bedenkzeit, bevor er erklärt: Die Zeitung habe das Recht zu fragen und er das Recht, nicht zu antworten.

So ein harsches Verhalten an der Spitze einer öffentlichen Behörde – denn die vertritt der Pressesprecher – erlebt man der journalistischen Praxis wirklich selten.

Immerhin achtet die Agentur nicht einmal das Auskunftsrecht der Presse. Denn das Recht, auf Fragen nicht zu antworten, hat natürlich Boris Becker, wenn die Presse dem Verbleib seines Vermögens nachspüren will. Nicht aber eine Behörde, die ihre Angestellten von unser aller Beiträgen und Steuern bezahlt.

Aber das Prozedere untermauert die Vermutung, dass es zumindest in Berlin offensichtlich einiges zu verheimlichen gibt und dazu ein veritables Kommunikationsproblem. Wenn die Behörde schon Journalisten allgemeine Informationen verweigert, wer will dann annehmen, dass sie ihre Versicherten über deren Rechte aufklärt?

Fokus auf Arbeitsfähigkeit
Nun, es findet sich trotzdem ein gesprächsbereiter Gutachter der Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg. Hier genannt Dr. X, denn natürlich darf er offiziell gar nichts sagen.

Aber die Antworten erklären einiges. Die Gutachter der Arbeitsagentur nämlich begutachten – völlig anders als etwa ihre Kollegen der Krankenkassen – gar nicht vorrangig die Krankheit der Antragsteller, sondern zu allererst ihre allgemeine Arbeitsfähigkeit. Dazu würden sie aus Zeitgründen oft nicht einmal die Krankenakten in Augenschein nehmen. Sie fokussieren sich darauf, ob der Antragsteller arbeiten kann.

Dr. X erklärt: „Wenn ein Dachdecker ein Bein verliert, wird er nicht mehr aufs Dach steigen, aber vielleicht an einer Supermarkt-Kasse arbeiten können. Fehlt dem Pianisten ein Finger, kann er als Pädagoge einsteigen.“

Tatsächlich erfahre ich erst im Gespräch mit Dr. X, dass seine Gutachten keineswegs aus einem Blatt mit Kreuzen bestehen, sondern einen zweiten Teil haben – die Begründung. Die muss ein Antragsteller allerdings ausdrücklich anfordern, aus Datenschutzgründen.

Nur wie fordert er etwas an, von dessen Existenz er gar nichts weiß? Vom Amt erfährt er es jedenfalls nicht. Das erklärt ihm nur, dass er gegen das Gutachten als Bescheid keinen Widerspruch einlegen darf. Stimmt. Aber dass er es stattdessen inhaltlich anfechten darf, wird ihm verschwiegen.

Das hat die Pressestelle der Arbeitsagentur bereits locker zugegeben. So behandelt die Agentur ihre Antragsteller, die bei ihr pflichtversichert sind, also gar nicht wählen können, und die sie „Kunden“ nennt. Und dann, das muss man aus dem Verhalten der Behörde schlussfolgern, will sie nicht, dass die Dinge in der Zeitung stehen.

Gibt es denn nun für psychisch Kranke auch Psychiater als Gutachter? Oder müssen die grundsätzlich zum Chirurgen? Dr. X sagt: „Es kommt nur äußerst selten vor, dass tatsächlich ein Psychiater hinzugezogen wird. Denn eine psychische Beeinträchtigung hat praktisch jeder Arbeitslose, so viele Psychiater gibt es im ganzen Land nicht, wie man da brauchte.“ Dr. X ist aber sicher, dass er und seine Kollegen auch für psychisch Kranke unabhängige und richtige Diagnosen stellen.

Eine Frage der Kompetenz
Das bezweifelt Peter Marx, der eine Professur für Neurologie an der Charité bekleidete und medizinische Gutachter ausbildet. Er sagt: „Ein Patient mit einer echten schweren Depression kann nicht von einem Chirurgen oder Sozialmediziner begutachtet werden.

Das ist eine gutachtlich nicht zulässige Kompetenzüberschreitung. Eine derartige Begutachtung erfordert neben der vollständigen Kenntnis der Krankengeschichte eine fachärztliche, das heißt psychiatrische Exploration und Befunderhebung. Auf eine kurze Momentaufnahme darf man sich dabei nicht verlassen.“

Strittige Fälle dieser Art sind bei der Arbeitsagentur übrigens keineswegs die Ausnahme. Im Sozialgesetzbuch gibt es dafür eigens den Paragrafen 145, der sogenannte Nahtlosigkeit vorsieht. Danach wird auch an Kranke so lange Arbeitslosengeld gezahlt, bis über eine vorübergehende Erwerbsminderungsrente entschieden ist.

Die Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg ignoriert diesen Weg kühn, erklärt lieber eine Kranke für gesund. Wenn sie den Prozess vor dem Sozialgericht dann irgendwann verliert – ha, wen stört es? Ist jemand verantwortlich? Nein! Die Kosten trägt allein der Steuerzahler. Und der Öffentlichkeit wird auch noch die Auskunft verwehrt.

(Quelle: berliner-zeitung.de / von Birgit Walter)

Kein automatischer Alternativtext verfügbar.

 

Quelle: (1) FHP: Freie Hartz IV Presse – Startseite


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Quelle: via @Norbertschulze, August 10, 2017 at 07:12PM

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