Nun erreichte mich ein schon länger "angekündigter Strafzettel" deswegen.
Wer dieses Schreiben liest und sich empört, dass man mich mit sowas belangen möchte:
ich bin grundsätzlich für "offene Grenzen", nicht nur "für mich" oder "für Deutsche", sondern die Freiheit JEDES Menschen, sich unabhängig von bisherigen (Geburtsort)Privilegien auf diesem Planeten zu bewegen und darauf auch umzuziehen, nicht nur wenn man "leistungsmäßig anderen was bietet" oder wenn man durch akzeptierte "höhere Gewalt", wie z.B. einen Krieg, seine Heimat verloren hat.
Ich fühle mit jedem Menschen, der (auch ohne "Pandemiealarm") wegen einer von Menschen gezogenen (Staats)grenze nicht an den Ort oder zu den Menschen reisen kann, wohin es ihn zieht - oder der gegen seinen erklärten Willen "abgeschoben" wird. Innerhalb seines Staates wegen einer Ausnahmesituation "abgeschoben" zu werden, ist für mich eher skurril als existenzvernichtend... deswegen habe ich auch den Reflex, das ganze rechtlich (weiterhin) anzugehen.
Wer dieses Schreiben liest und meint, ich hätte so einen Strafzettel verdient, weil es nunmal die Regeln seien, für den sei darunter Stehendes angemerkt.***
**Auf selbstbestimmte Weise begegnete ich der damals noch relativ ungewissen Situation und zog mich für diese Zeit aus allen berliner Präsenz-Aktivitäten in ein Leben zwischen Rechner und viel Natur in Abstand zu den meisten Mitmenschen zurück, nicht zuletzt weil in Berlin alle meine Honoraraufträge und größtenteils damals auch alle mich interessierenden Treffen und Demonstrationen ausfielen und ich in Meck Pomm unkompliziert leben und mich nach zwei Wochen Wartezeit abstandssicher einbringen konnte.
***Anmerkungen vor allem für Lesende, die meinen, ich (oder auch auch jemand anderes) hätte so einen Strafzettel verdient, weil es nunmal die Regeln seien, für den sei angemerkt, dass ich für meinen Aufenthalt subjektiv sehr viele "gute Gründe" hatte - objektiv aber "nichts anerkannt werden muss" - was sich außerhalb der (dokumentarisch erfassten kleinbürgerlichen) "Kernfamilie" oder des sog. "Arbeitsbegriffes" bewegt.
Allein schon deswegen sehe ich in der Verordnung, dass "alle Menschen, die nicht erstwohnsitzlich in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind, das Land unverzüglich zu verlassen haben" eine Diskriminierung für unzählige Menschen, die bei weitem die "guten Absichten" verminderter Kontakte oder Kontaktdichten einer "Eindämmungsverordnung" überspannt. Es gibt ja auch aus einem anderen Bundesland ein schönes Urteil (ich suche es demnächst mal heraus).
Meine eigenen Klageschreiben werden bei Zeiten hier auch verlinkt.
Eingereist in meine alte Heimat war ich an am Wochenende Mitte März kurz nach Bekanntgabe der Schließung aller Schulen und Orte, an denen ich für gewöhnlich tätig bin in Berlin, noch vor dem "Lockdown" und der "Ausreiseaufforderung".
Um meinen fortgesetzten Aufenthalt nicht von einer willkürlichen Polizeignade abhängig zu machen, habe ich einfach die Tatsache geschaffen, dass ich mein Grundrecht trotz der einschränkenden Verordnung bestmöglich wahrnahm, bis es zu einer Kontrolle kam, zu der ich mich freiwillig gesellte, weil ich mit friedlich im Abstand Demonstrierenden und ebenso friedlichen Polizisten sprechen wollte, die mir kurz nach dem Einreichen meiner "Grundsatzklage" im Stadtbild Schwerins aufgefallen waren. Dabei kam ich ganz bewusst auf meine Kritik an den pauschalierten und aus meiner Sicht immens übergriffigen "Ausreiseverpflichtungen" zu sprechen und im Zuge dessen verlangten die Polizisten meinen Ausweis. In der Hoffnung, sofort einen Strafzettel zu bekommen, um den noch in die laufenden Klagen, Beschwerden und Anträge einzupflegen, schob ich auf dem Straßenpflaster coronasicher meinen Ausweis einem Polizisten zu, der ihn aufsammelte und sich meine Daten notierte, und ebenso wanderte der Ausweis zu mir zurück. Die Einhaltung der Abstandsregeln auch bezüglich der Demonstranten, die mir einen Flyer geben wollten und schon auf mich zukamen, konnte ich sehr höflich durchsetzen,auch gegenüber der an meinem Pass interessierten Polizei.
Ich hatte zuvor bereits bei den mecklenburger Behörden angefragt, wie meine "Abschiebung" nach Berlin - mit ÖPNV, auf wessen Kosten oder mittels Sonder- Abholgenehmigung für einen Berliner PKW - denn aussehen sollte - und darauf nur mitgeteilt bekommen, dass ein PKW zu meiner Abholung nicht einreisen dürfe und ggf. an der Landesgrenze zurückgeschickt würde. Ich hatte auch erwogen eine Fahrradtour zurück nach Berlin zu machen mit meinem alten Jugendrad, das ich seit der Grundschulzeit habe und das alle anderen Räder bei mir "überlebt" hat. Davon riet man mir aber bei der Infohotline ab, da ja ein sicheres bußgeldfreies Passieren an der Landesgrenze zu Brandenburg nicht möglich sei...
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @FriGGa 1|2|3|.., May 21, 2020 at 03:17AM
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