„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es im ersten Artikel des Grundgesetzes. Dieser Grundsatz scheint jedoch nicht für Hartz IV Empfänger zu gelten. Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen wurde kürzlich eines Möbelhauses verwiesen – der Grund: Er bezog Hartz IV Leistungen. Hartz IV Empfänger beantragte Erstausstattung bei Jobcenter Diese Geschichte klingt unglaublich, trug sich jedoch…
Skandal in Möbelhaus: Hartz IV Empfänger diskriminiert
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, May 14, 2020 at 10:46AM